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Neue Asyl-Regeln ab April: Härteres Vorgehen bei Abschiebungen! Darauf einigte sich die Ampel

Neue Regeln zur Abschiebung von Asylbewerbern sind in Deutschland geplant. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Ajdin Kamber

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Die Ampel-Koalition will bald einen härteren Kurs beim Thema Asyl fahren. SPD, Grüne und FDP haben sich auf schärfere Regeln bei Abschiebungen geeinigt haben. Was kommt auf Migranten jetzt zu?

Neue Asyl-Regeln kommen: SPD, Grüne und FDP wollen härtere Regeln bei Abschiebungen

In einer gemeinsamen Erklärung der Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP heißt es: "Die Koalitionsfraktionen haben in konstruktiven Verhandlungen bei wichtigen Gesetzesvorhaben eine Einigung erzielt, die einer modernen Einwanderungsgesellschaft und den Prinzipien von Humanität und Ordnung gerecht werden." Sowohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als auch das Gesetz "zur Verbesserung der Rückführungen" soll laut "Bild" am Donnerstag, 18. Januar 2024, im Bundestag beschlossen werden, die Regeln ab April in Kraft treten.

Die beiden Vorhaben waren in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten nicht wie ursprünglich geplant zur abschließenden Beratung und Abstimmung auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil vor allem die Grünen noch Nachbesserungen wollten, die von der FDP abgelehnt wurden.

Was kommt auf Migranten mit dem deutschen Asyl-Paket zu?

Es sind folgende Änderungen geplant, über die auch die "Bild" berichtet:

  • Verlängerung des Abschiebegewahrsams von zehn auf 28 Tage
  • Zugang zu einem Anwalt für Personen in Abschiebegewahrsam, Ankündigung entfällt
  • Zugang zu mehr Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld) für Asylbewerber erst nach 36 statt wie bisher 18 Monaten
  • Abschiebungen werden weniger angekündigt, überraschende Abschiebungen vereinfacht
  • härtere Strafen für Schleuser
  • Behörden dürfen in Gemeinschaftsunterkünften künftig auch andere Zimmer als die der gesuchten Person(en) betreten
  • schnelleres und einfacheres Auslesen von elektronischen Geräten und Telefonen bei illegal Eingereisten
  • antisemitische und rassistische Gründe neu bei einem "schweren Ausweisungsinteresse des Staates", dieses könne künftig auch greifen, wenn eine Person mehrere kleinere Straftaten nacheinander begeht
  • wer durch Antisemitismus aufgefallen ist, kann nicht eingebürgert werden

Einbürgerung wird vereinfacht

Allerdings solle es bei der Vereinfachung der Einbürgerung bleiben - zukünftig für Personen, die sie sich selbst ernähren und arbeiten gehen (oder für die vom Ehepartner gesorgt wird), schon nach fünf statt acht Jahren möglich.

"Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen mussten wir durchaus schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch neue Härten für die betroffene Menschen bedeuten können", räumte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz, am Mittwoch ein. "Gleichzeitig konnten wir als Grüne an gleich mehreren, zentralen Stellen des Gesetzes Nachbesserungen im Sinne guter, rechtsstaatlicher Standards erreichen", fügte er hinzu.

Beim Anspruch auf Einbürgerung werde es keine Ausnahmen geben, hieß es aus Koalitionskreisen. "Aber es wird weiterhin möglich sein, dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen über die Härtefallklausel im Ermessen eingebürgert werden", sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.

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/bua/news.de/dpa

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