Politik

Neue Gesetze im Januar 2024: Bürgergeld, Heizkosten, Rente und Co.! Diese Gesetze gelten seit 01.01.24

Im Januar 2024 tritt eine Reihe von neuen Gesetzen in Kraft, die unter anderem die Themen Rente, Pflegegeld, Bürgergeld, Heizkosten und Steuern betreffen. Bild: Montage news.de / picture alliance/dpa | Marijan Murat / picture alliance/dpa | Jens Kalaene / picture alliance/dpa | Daniel Reinhardt / picture alliance/dpa | Fabian Sommer

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Um 23.59 Uhr verabschiedet die Welt am 31. Dezember das alte Jahr, um Schlag Mitternacht das neue willkommen zu heißen. Rein rechtlich gesehen bringt 2024 schon ab dem 1. Januar eine Reihe von Veränderungen und Neuanfängen mit sich, denn ab dem ersten Tag des Jahres 2024 tritt eine Reihe von neuen Gesetzen in Kraft, über die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland Bescheid wissen sollten. Welche Neuerungen es künftig in der Bundesrepublik gibt und was sich in Ihrem Alltag ändert, erklärt der folgende Überblick.

Neue Gesetze ab 1. Januar 2024: Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuer ändern sich

Eine der wichtigsten Gesetzesänderungen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten, sind Neuerungen im Bereich der Einkommenssteuer. Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll ab dem Jahreswechsel steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6.612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei steuerlichen Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben. Unterm Strich können Steuerzahlende jedoch mit mehr Netto vom Brutto im Jahr 2024 rechnen.

Steuer-Änderungen ab Januar 2024: Restaurantbesuche werden teurer

Apropos Steuern: Auch im Bereich der Mehrwertsteuer greifen ab 1. Januar 2024 gesetzliche Änderungen. In der Gastronomie gilt ab dem Jahreswechsel wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.Essengehen könnte also teurer werden.

Ab 1. Januar 2024: Neue Gesetze zu Mindestlohn, Minijobs und Bürgergeld

Veränderungen finanzieller Natur zeichnen sich auch für Mindestlohnempfänger, Minijobber und Bürgergeld-Beziehende ab. So wird zum 1.1.2024 einerseits der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde erhöht, außerdem steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Die Obergrenze für Minijobs liegt dann ab Januar 2024 bei 538 Euro im Monat, zuvor lag sie bei 520 Euro.

Schließlich kommen auch auf die mehr als fünf Millionen Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld in Deutschland Gesetzesänderungen ab Januar 2024 zu. Im Schnitt sollen sie zwölf Prozent mehr Geld erhalten. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Mehr Geld gibt's außerdem für Auszubildende, die ab dem 1.1.2024 ihre Ausbildung beginnen. Ab Januar 2024 steigt ihre Mindestvergütung im ersten Lehrjahr um 4,7 Prozent auf 649 Euro monatlich, in Tarifverträgen geregelte Ausnahmen können davon abweichen.

Sie planen, 2024 ein Haus zu bauen? Dann sollten Sie die Gesetzesänderungen in Sachen Heizungsgesetz kennen:Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. Auch beim Heizen mit Gas oder Öl sowie beim Tanken kommen ab Januar 2024 Veränderungen auf Millionen Deutsche zu, denn der CO2-Preis steigt ab dem 1.1.2024 auf 40 Euro pro Tonne.

Das ändert sich ab Januar 2024 bei der Rente und beim Arztbesuch

Zum Jahreswechsel 2023/2024 steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Auch bei Arztbesuchen greifen ab Januar 2024 neue Gesetze: So sind Vertragsärzte ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Gesetzesänderungen aktuell ab Januar 2024 beim Milch-Pfand und Kinderreisepässen

Beim Einkaufen kommen ab Januar 2024 eine Neuerung auf Kundinnen und Kunden zu: Wer Milch oder Milchmischgetränke in Plastikflaschen kauft, erwirbt nach dem Jahreswechsel pfandpflichtige Behältnisse.

Eine weitere Gesetzesänderung gibt es bei Ausweisdokumenten für Kinder: Ab 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Diese Gesetzesänderungen beim Lieferkettengesetz gelten ab 1.1.2024

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1.000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3.000.

Neue Gesetze beim Pflegegeld - Entlastungen für pflegebedürftige Heimbewohner

Auch für Pflegebedürftige, die in Heimen leben, gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent. Der Bezug von Pflegegeld kann auch für Menschen in Betracht kommen, die noch zu Hause leben. 2024 werden die Pflegegeld-Bezüge um fünf Prozent angehoben - aktuell liegen die Leistungen zwischen 316 und 901 Euro, je nach Pflegegrad.

Neuerungen bei der Deutschen Bahn: Bahncards aus Plastik werden abgeschafft

Kurz vor dem Jahreswechsel wurde zudem eine Neuerung bei der Deutschen Bahn angekündigt, die Bahncard-Kundinnen und -Kunden betreffen. Die für Vielfahrer gedachten BahnCards sollen künftig nur noch digital vergeben werden, die Variante aus Plastik fällt damit weg. Die Probe-Bahncards 25 und 50 gibt's bereits nicht mehr als Plastikkarten, im zweiten Halbjahr 2024 sollen dann auch die bestehenden Karten ausrangiert werden.

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/news.de/dpa

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