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Hammer-Urteil zum Haushalt: Verfassungswidrig! Keine Corona-Milliarden für den Klimaschutz

Die Ampel-Regierung um Wirtschaftsminister Robert Habeck, Kanzler Olaf Scholz und Finanzminister Christian Lindner (v.l.) muss mit einem 60-Milliarden-Loch im Bundeshaushalt fertig werden. Bild: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

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60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise angedacht waren, wollte die Bundesregierung später für den Klimaschutz nutzen. Doch am Mittwoch, 15. November 2023, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BverfG): Das darf sie nicht. Für die Oppositionspolitiker der Union ist das ein Erfolg. Sie greifen die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP scharf an.

Hammer-Urteil für Ampel-Regierung zum Nachtragshaushalt

Das Geld war für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds eingeplant und fällt nun weg. "Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren", erklärte das höchste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Nach einer Klage der Unionsparteien hatten die Richter entschieden, dass der zweite Nachtragshaushalt 2021 wegen eines Verstoßes gegen die Schuldenbremse verfassungswidrig ist.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bezieht sich auf den Haushalt 2021. Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund diesen in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen oder auch bei Naturkatastrophen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen. Am Ende wurde das Geld nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages rückwirkend um - allerdings erst im Jahr 2022.

Christian Lindner verspricht neuen Plan für Klima- und Transformationsfonds

Einige Vorhaben, die aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden sollten, sind nach dem Urteil aus Karlsruhe vorübergehend auf Eis gelegt worden, teilte Finanzminister Christian Lindner am Mittwoch in Berlin mit. "Wir werden umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima-und Transformationsfonds für die Jahre 2024 fortfolgend aufzustellen."

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, alle zugesagten Verpflichtungen würden eingehalten. Er nannte zudem Beispiele für Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds: die Übernahme der Ökoenergie-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Förderung von Gebäudesanierung durch neue Fenster, Türen und Dämmung, die Förderung von E-Mobilität inklusive der Ladesäulen-Infrastruktur, Unterstützung von Geothermie-Projekten und Ausbau von Fernwärme.

Union greift Regierung für "verfassungswidrigen" Haushalt an und spricht von "Neuwahl-Moment"

Das Urteil aus Karlsruhe bezeichnete CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt als "eine Klatsche mit Wumms für den Bundeskanzler und die Ampel-Koalition". Er sprach weiterhin von "links-gelber Haushaltsmanipulation" und sagte zu dem 60-Milliarden-Loch: "Die Ampel verantwortet damit auch einen grob verfassungswidrigen Haushalt." Thorsten Frei, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach gegenüber der "Bild" von einer "politischen Katastrophe" für Christian Lindner und die FDP, sagte außerdem: "Das ist ein Neuwahl-Moment!"

Kritik kommt auch von der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Das Urteil sei ein "herber Rückschlag für den Schutz des Klimas". "Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte", beklagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser. Kredite, neue Steuern und der Abbau klimaschädlicher Subventionen dürften nun keine Tabus mehr sein.

Olaf Scholz will Urteil des Bundesverfassungsgerichts "genau beachten"

Die Bundesregierung will trotz des Hammer-Urteils am Zeitplan für den Bundeshaushalt festhalten. "Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Die so genannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses bleibe für diesen Donnerstag terminiert, der Haushalt werde dann planungsgemäß zur Abstimmung gestellt.

Klar sei auch, dass das Urteil Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben werde. "60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun ja nicht mehr zur Verfügung." Scholz betonte: "Die Bundesregierung wird dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts genau beachten." Das Urteil, die umfangreiche Begründung und die Folgen würden nun gemeinsam mit dem Bundestag genau ausgewertet. Das Urteil habe möglicherweise Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern, sagte der Kanzler. "Insofern gebietet sich eine so sorgfältige Betrachtung auch." 

Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion wird es dazu am Donnerstagnachmittag eine Aktuelle Stunde zu dem Haushalts-Urteil im Parlament geben.

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/bua/news.de/dpa

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