Politik

Fahndung nach Johann G.: 10.000 Euro Belohnung! LKA sucht nach Leipziger Linksextremisten (30)

Bundesweit wird nach einem Leipziger Linksextremisten gefahndet. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Heiko Küverling

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Seit Monaten wird der Lebensgefährte der verurteilten Leipziger Linksextremistin Lina E. bereits mit Haftbefehl gesucht. Nun fahnden der Generalbundesanwalt und das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen bundesweit öffentlich nach dem 30-Jährigen, der als Kopf der Bande um die Studentin E. gilt, und bitten um mithilfe.

Bundeweite Fahndung nach Linksextremist Johann G.

Für Hinweise zum Aufenthaltsort, Kontakt mit ihm oder auf Bild- und Videomaterial von ihm sind zudem bis zu 10 000 Euro Belohnung ausgesetzt, wie ein LKA-Sprecher in Dresden am Montag sagte. Er sei dringend der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Beteiligung an mehreren Gewaltübergriffen verdächtig, bei denen Menschen teilweise erheblich verletzt wurden. Der Haftbefehl gegen G. datiert vom 26. März 2021. Seit 2020 ist er untergetaucht. Die Polizei hat ein Fahndungsprofil erstellt:

  • kräftig - sportlich
  • Bartwuchs, wenn vorhanden: dunkelblond-rötlich
  • dunkelblondes Haar (derzeitige Länge nicht bekannt)
  • Ohrläppchen beidseitig nicht vollständig verwachsene Ohrlöcher ehemals getragenen Ohrschmuck (Tunnel)
  • Tätowierung: Grundfingerglieder beider Hände "HATE COPS", Frakturschrift
  • 171cm

Er half Lina E.: Haftbefehl gegen Leipziger Linksextremisten erlassen

Die Studentin Lina E. war Anfang Juni vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter hatten die aus Kassel stammende 28-Jährige wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig befunden. An der Vorbereitung und teils auch Ausführung soll auch G. beteiligt gewesen sein. Lina E. ist unter Auflagen auf freiem Fuß, nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft. Ihre drei Mitangeklagte erhielten Strafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten. Verbüßt wird erst nach Rechtskraft der Verurteilung.

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