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Robert Habeck: "Schallende Ohrfeige" für Grünen-Minister! Heizungsgesetz vorerst gestoppt

Das von Robert Habeck geplante Heizungsgesetz darf vorerst nicht im Bundestag beschlossen werden. Das entschieden Verfassungsrichter in Karlsruhe. Bild: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

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Noch in dieser Woche wollte die Ampel-Regierung um SPD, Grüne und FDP das umstrittene Heizungsgesetz durch den Bundestag bringen. Doch jetzt liegen diese Pläne erst einmal auf Eis. Erneut wird große Kritik an der Koalition und vor allem an Wirtschaftsminister Robert Habeck laut.

Klatsche für Robert Habeck: Heizungsgesetz vorerst gestoppt

Keine 48 Stunden vor dem endgültigen Parlamentsbeschluss zum umstrittenen Heizungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben im Eilverfahren gestoppt. Die für Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten ausreichend gewahrt wurden in den Beratungen. Das Verfahren im Bundestag war von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eilig organisiert worden. Wer als Mieter oder Haus- und Wohnungsbesitzer nach Monaten des Koalitionsstreits weitgehende Klarheit erwartet hatte, muss sich nun weiter gedulden.

Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt - oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkäme.

Opposition spricht von "Ohrfeige" für den Wirtschaftsminister

Für die Ampel sind die deutlich geäußerten Bedenken der Richter eine politische Schlappe, Oppositionsvertreter sprachen von einer "Ohrfeige". Politiker der FDP, deren Partei den Kompromiss mitgetragen hatte, machten in ersten Reaktionen die Grünen verantwortlich. Die wiederum erklärten über Fraktionschefin Katharina Dröge, man habe Respekt vor dem Urteil und werde "schnell in der Ampel über den neuen Termin zur abschließenden Beratung entscheiden".

Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht.

CDU-Politiker Thomas Heilmann brachte Eil-Antrag gegen Habecks Heizungsgesetz ein

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt - was nicht der Fall war. Heilmann schrieb auf Twitter: "Das ist ein großer Erfolg für unseren Parlamentarismus und in diesem konkreten Fall auch für den Klimaschutz!" Der Deutschen Presse-Agentur sagte er: "Das wird sicher Folgen für den Parlamentarismus haben, die ich so spontan noch nicht ganz übersehen kann."

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. "Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten." Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse am Vermeiden einer nicht rückgängig zu machenden Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestags, der die Gesetzgebung lediglich verzögere. Die Entscheidung fiel im Zweiten Senat mit fünf gegen zwei Stimmen.

Heizungsgesetz sollte für besseren Klimaschutz sorgen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden muss. Damit soll die Wärmewende vorangebracht werden - als Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele. Von den rund 41 Millionen Haushalten heizt zurzeit nahezu jeder zweite mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen. Außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen. Umweltverbände kritisieren, dass aufgrund von Schlupflöchern noch jahrelang weiter Gasheizungen neu eingebaut werden dürften.

Laut Klimaschutzgesetz muss Deutschland den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase bis 2030 gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 um 65 Prozent senken. Zurzeit beträgt die Minderung laut Umweltbundesamt rund 41 Prozent. Bis 2045 muss verbindlich Klimaneutralität erreicht werden.

Friedrich Merz (CDU) und Wolfgang Kubicki (FDP) schießen gegen Ampel-Regierung

Unionsfraktionschef Friedrich Merz wertete das Karlsruher Urteil als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von (Kanzler) Olaf Scholz". "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende der Deutschen Presse-Agentur. "Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen." CSU-Generalsekretär Martin Huber sprach von einer "schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung" und forderte, "das Heizgesetz muss weg und komplett neu aufgesetzt werden".

Der FDP-Vizevorsitzende Wolfgang Kubicki wertete den Karlsruher Eilbeschluss als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben", wie er der Funke-Mediengruppe sagte. Der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler begrüßte die Entscheidung: "Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Es war falsch, den Grünen hier auf den Leim zu gehen", schrieb er auf Twitter. Er fügte in einem weiteren Tweet hinzu: "Der Beschluss des BVerfG ist eine herbe Klatsche für die parlamentarische Demokratie. Die Grünen um Robert Habeck müssen sich fragen, ob sie nicht ursächlich verantwortlich für das Erstarken der politischen Ränder sind." FDP-Fraktionschef Christian Dürr wertete den Gerichtsbeschluss als Beleg für umfangreiche Änderungen an der Novelle - auf diese hatte die FDP in der Koalition gepocht. Die nun zu respektierende Entscheidung unterstreiche, "dass das Gebäudeenergiegesetz vom Kopf auf die Füße gestellt wurde", so Dürr.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte der "Rheinischen Post" (Donnerstag), die Entscheidung sei "selbstverständlich zu respektieren", betreffe aber nicht den Inhalt des Gesetzes. "Ausdrücklich weist das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden muss."

Robert Habecks Heizungsgesetz sollte am Freitag im Bundestag beschlossen werden

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP brachte Bedenken an. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten dem Bundestag am Freitag vergangener Woche Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. An diesem Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der abschließenden Beratungen bildete die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestags am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung für das Plenum.

Wie geht es mit dem Heizungsgesetz nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weiter?

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch meldete Zweifel am geplanten Inkrafttreten des Gesetzes an. "Der 1. Januar 2024 wird nunmehr kaum zu halten sein", sagte er dem "Tagesspiegel" (Donnerstag). Er sieht in der Karlsruher Entscheidung eine "schallende Ohrfeige für Robert Habeck".

Am Abend der Entscheidung konnte sich die Ampel-Koalition noch nicht auf eine erste gemeinsame Reaktion verständigen, SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte eine Beratung mit seinen Kollegen von Grünen und FDP zum weiteren Vorgehen für den Folgetag an. "Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis und werden diese Woche im Bundestag nicht mehr entscheiden", erklärte Mützenich. "Über das weitere Vorgehen und wann die 2./3. Lesung des GEG stattfinden wird, beraten die Fraktionsvorsitzenden der Ampel am Donnerstag."

Twitter-Nutzer fordern Rücktritt von Robert Habeck

Bei den Bürgern stößt der Beschluss zum Heizungsgesetz auf geteilte Meinungen. Einige sind ebenfalls froh, dass es wohl vor der parlamentarischen Sommerpause noch nicht im Bundestag beschlossen wird. Ein Twitter-Nutzer schreibt dazu: "Das #Heizungsgesetz sollte NIEMALS verabschiedet werden. Es ist Unsinn und überflüssig, zumal man zusätzlich auch den Preis für CO2 kräftig erhöhen will. Die #AmpelDesGrauens sollte die Sommerpause nutzen und sich einer internen Revision unterziehen. Urlaub ist eh nicht verdient". So sieht es auch ein weiterer Kritiker: "Gut so! Es kann nicht sein, das dieses fehlerhafte und falsche #Heizungsgesetz #GEG einfach durchgedrückt wird von #die_gruenen #Habeck." Auch dieser User findet:Das #Heizungsgesetz von Habeck ist Armut per Gesetz. Es zwingt die Bürger dazu ihre Häuser abzureißen oder komplett zu renovieren. Die staatlichen "Zuschüsse" dazu finanzieren die Menschen selbst mit ihren Steuern. Geld, das für die explodierenden Energiekosten gebraucht würde." Andere fordern wiederum den Rücktritt von Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Schlechte Entscheidung für den Klimawandel?

Dieser Nutzer äußert hingegen Unverständnis nach der Entscheidung aus Karlsruhe: "Eigentlich müssten die Leute Angst haben, dass wenn nicht endlich was unternommen wird beim Klimawandel und Co, dass ihre Kinder verdursten. Haben sie aber nicht, sondern sie wollen ihren Diesel und motzen gegen #Heizungsgesetz". Und auch in einem weiteren Tweet heißt es: "Nur weil die Prozesse nicht gut sind, heißt das noch lange nicht, dass man das #Heizungsgesetz nicht braucht. Es ist eine große Aufgabe von uns allen, sinnvolle und notwendige Maßnahmen gegen die klimatische Veränderung dieser Welt einzuleiten. Nur halt nicht so dilettantisch. Ein anderer Twitter-Nutzer macht darauf aufmerksam: "Interessant wie afdcducsufdp gerade am Rad drehen sie hätten gerade verhindert dass man den Bürgen im Herbst alle Heizungen rausreißen würde. Die Diskussion und Abstimmung wird geändert! #Heizungsgesetz". Und auch dieser User kritisiert: "Nach 16 [Jahren, Anm. d. Red.] Stillstand schafft es die Union diesen Stillstand fortzusetzen. Es ist einfach nur grausam. Allen maximal schaden, damit ihr Scheinheiligen wieder an die Macht kommt um wieder nichts Sinnvolles zu tun. #Heizungsgesetz #NieMehrCDUCSU".

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/bua/news.de/dpa

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