Habecks Gesetzespläne: Deutsche sollen Heiz-Verbrauch offenlegen - DAS droht bei Weigerung
Erstellt von Tobias Rüster
25.05.2023 09.57
Die mediale Aufmerksamkeit wird Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nicht abhanden kommen. In der Heizungsdebatte legt der Grünen-Minister jetzt mit einem neuen Gesetzentwurf nach, um die geplante Wärmewende voranzutreiben. Sein neues Vorhaben: Länder und Kommunen sollen im ganzen Land eine Vielzahl von Daten von Immobilienbesitzern erheben, um Wärmepläne zu erstellen. Kurz: Die Deutschen sollen ihren Verbrauch offenlegen und zeigen, wie gut oder schlecht ihre Häuser gedämmt sind.
Habeck plant neues Gesetz nach Heiz-Hammer: Jetzt geht es um den Verbrauch
Wirtschaftsminister Robert Habeck plant, mit einem neuen Gesetz das Ende der fossilen Heizungen in Deutschland einzuleiten. Der Entwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze umfasst 89 Seiten. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung sollen Bundesländer und Kommunen nun "gebäudescharfe jährliche Energieverbräuche" der letzten drei Jahre in Kilowattstunden ermitteln und ein Heiz-Kataster erstellen.
Konkret sollen für jedes Gebäude in Deutschland Daten zum Heiz- und Stromverbrauch der vergangenen drei Jahre abgefragt werden. Die Kommunen sollen außerdem erfragen, welche Art von Heizung in jedem einzelnen Gebäude installiert ist, zum Beispiel einen zentralen Brennwertkessel oder eine Etagenheizung mit Therme.
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Habeck will Wärmepläne für Großstädte bis Ende 2026
Der Gesetzentwurf, der der "Bild"-Zeitung vorliegt, besagt weiterhin, dass auch Informationen über das Gebäude selbst erhoben werden sollen, wie zum Beispiel die Lage (Adresse oder amtliche Liegenschaftsbezeichnung), die Nutzung, das Baujahr und geschützte Bausubstanz. Basierend auf den gewonnenen Daten sollen bis Ende 2026 in Großstädten (ab 100.000 Einwohner) Wärmepläne erstellt werden, um bis 2045 ohne fossile Brennstoffe zu heizen. Kleine Städte und Landkreise haben dafür bis Ende 2028 Zeit, berichtet die Zeitung weiter.
Neues Habeck-Gesetz: Bei Weigerung drohen Strafen bis 100.000 Euro
Im Rahmen dieses Zeitrahmens sollen die Kommunen bestimmte Meilensteine festlegen und damit Startgebiete für den groß angelegten Umbau von Heizungen bestimmen, schreibt das Blatt. Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen, die diese sogenannten Wärmepläne nicht rechtzeitig vorlegen, riskieren Strafen von bis zu 100.000 Euro.
Gemäß dem ersten vom Kabinett beschlossenen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll ab 2024 idealerweise jede neu installierte Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Diese Anforderung gilt für alle Eigentümer bis zum Alter von 80 Jahren. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Defekten repariert werden. Das Wirtschaftsministerium strebt eine sozialverträgliche Umstellung an, doch die Einzelheiten sind umstritten. Das Gesetz gilt als wichtiger Baustein des Ziels, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.
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rut/news.de