Politik

Ist Robert Habecks Heiz-Verbot rechtswidrig?: "Unverhältnismäßig" und "verfassungswidrig"! Experten zerreißen Habecks Heiz-Hammer

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, bekommt immer mehr Gegenwind für seine Heiz-Pläne. Bild: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

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Wirtschaftsminister Robert Habeck treibt den Umstieg auf klimafreundliches Heizen voran - und sagt Öl- und Gasheizungen den Kampf an. Rund 30 Millionen Haushalte heizen aktuell in Deutschland noch mit einer Öl- oder Gasheizung – aber damit soll bald Schluss sein. Zumindest, wenn es nach Robert Habeck geht. Bis 2024 will der Grünen-Politiker Öl- und Gasheizungen verbieten. Doch darf er das überhaupt?

Wirbel um Robert Habecks Heiz-Hammer! Ist das Verbot von Öl- und Gasheizungen rechtswidrig?

Nein, erklären Verfassungsexperten im Gespräch mit der "Bild"-Zeitung – zumindest nicht so wie geplant! Laut Volker Boehme-Neßler (60), Verfassungsexperte und Professor an der Universität Oldenburg, sei "das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen eine verfassungswidrige Einschränkung der Eigentumsgrundrechte". Eigentlich gilt der Grundsatz, dass jeder mit seinem Eigentum umgehen kann, wie er möchte. Das bedeutet auch, jeder darf sein Eigentum heizen, wie er möchte.

Experte erklärt, warum Habecks Heiz-Pläne verfassungswidrig sind

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Verfassungsexperte Volker Boehme-Neßler erklärt dazu: "Der Gesetzgeber darf das Eigentum allerdings durch andere Gesetze einschränken. Die Vorgabe, wie ich mein Haus oder meine Wohnung zu heizen habe, kann eine solche Einschränkung sein." Allerdings müssen derartige Einschränkungen verhältnismäßig sein, so der Experte weiter. "Heißt, es darf keinen weniger harten Eingriff mit gleicher Wirksamkeit geben." Genau den sieht Boehme-Neßler jedoch durch Habecks umstrittene Heizungspläne. "Es gibt bereits das marktwirtschaftliche Instrument eines CO2-Emissionshandels.", so der Experte, was so viel bedeutet wie: Je mehr Schadstoffe eine Heizung ausstößt, desto mehr müssen die Eigentümer für sie zahlen.

"Verbotspolitik darf nur letztes Mittel sein": Verfassungsexperte kritisiert die Grünen

Auf diese Weise würde der Gesetzgeber bereits Anreize setzen, eine schadstoffärmere Heizung einzubauen – ohne sie ganz zu verbieten, erklärt die "Bild". Das bedeutet gleichzeitig auch, dass ein Gesetz, so wie Habeck es plant, gar nicht nötig wäre. "Verbotspolitik darf nur letztes Mittel sein, wenn nichts anderes mehr funktioniert.", betont der Verfassungsexperte und kritisiert gleichzeitig die Grünen: "Da kommen die Verbote aktuell immer zuerst. Das ist gefährlich für unsere Demokratie."

Experten sehen CO2-Emissionshandel als geeignetes Mittel

Das scheint auch Josef Franz Lindner (56), Professor an der Universität Augsburg, so zu sehen. Er hält Habecks Heiz-Hammer in seiner aktuellen Form für unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig. Auch er teilt die Meinung, dass mit dem CO2-Emissionshandel ein gleich geeignetes milderes Mittel zur Verfügung stehe. Verbraucher, die erst vor Kurzem eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut haben, müssten zudem geschützt werden.

"Sanierungszwang plus Heizungsverbote überschreiten die Zumutbarkeits-Schwelle"

Auch auf EU-Ebene dürfte Habecks Heiz-Plan problematisch werden, warnt Lindner. Erst am Dienstag hatte das EU-Parlament neue Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden beschlossen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, müssten zahlreiche Gebäude saniert werden, was zusätzliche Kosten für die Eigentümer bedeuten würde. "Die Vorhaben auf EU-Ebene müssen mit Habecks nationalen Vorhaben koordiniert werden", fordert Lindner. "Die EU-Kommission und das deutsche Wirtschaftsministerium können nicht unabgestimmt die Bürger doppelt belasten." Der Jurist kritisiert: "Sanierungszwang plus Heizungsverbote überschreiten die Zumutbarkeits-Schwelle."

Widerstand gegen Habecks Heiz-Hammer wächst - Betroffene könnten klagen

Kritik für Habecks Heiz-Vorhaben gibt es auch von seinen Politik-Kollegen. Sollte nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestages das spätere Gesetz für verfassungswidrig halten, können sie es vom Bundesverfassungsgericht auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen, schreibt die "Bild". Doch auch betroffene Bürger können sich wehren, wie Rechtsanwalt Arndt Kempgens (54) im Gespräch mit dem Boulevardblatt erklärt. "Wenn das Gesetz zustande kommt und der Haus- oder Wohnungsbesitzer dann von einer Behörde aufgefordert wird, seine Heizung auszutauschen, kann er dagegen beim Verwaltungsgericht klagen.", so Kempgens. Sollte das Verwaltungsgericht das zugrundeliegende Gesetz für unrechtmäßig halten, so könne es sich anschließend an das Bundesverfassungsgericht wenden, heißt es. "Oder der Betroffene selbst klagt sich bis zum Verfassungsgericht", so Kempgens' Rat.

Sollte der politische Widerstand gegen Habecks Öl- oder Gasheizungs-Verbot jedoch zu groß werden, so könnte der Heiz-Plan auch so noch verworfen werden.

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