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Neue Gesetze seit dem 01. Januar 2023: Maskenpflicht, Bürgergeld und Co.! Alle Gesetzesänderungen

Ab Januar 2023 gelten in Deutschland neue Gesetze zu Kindergeld, Bürgergeld statt HartzIV, Maskenpflicht und Mehrwegpflicht, um nur einige zu nennen. Bild: Montage news.de / picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska / picture alliance/dpa | Daniel Karmann

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Pünktlich zum Beginn des neuen Kalenderjahres treten zum 01.01.2023 etliche neue Gesetze sowie Gesetzesänderungen in Deutschland in Kraft. Welche Neuerungen es künftig in der Bundesrepublik gibt und was Verbraucherinnen und Verbraucher wissen müssen, erklärt der folgende Überblick.

Neue Gesetze im Januar 2023: Bürgergeld tritt mit dem Jahreswechsel in Kraft

Am Neujahrstag 2023 tritt das neue Bürgergeld in Kraft. Die Regelsätze für Bedürftige steigen um rund 50 Euro. Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte gibt es ab 1. Januar 502 Euro im Monat, für zwei erwachsene Partner einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft jeweils 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen 420 Euro. Kinder erhalten vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 348 Euro. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden 318 Euro gezahlt.

In einer Karenzzeit von 12 Monaten wird die Angemessenheit der Wohnung nicht geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung vielmehr voll übernommen. In den ersten 12 Monaten bleibt zudem Vermögen bis zu 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft geschützt. Für jede weitere Person erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.

Werden Termine ohne wichtigen Grund versäumt, kann der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert werden. Bewirbt sich jemand absprachewidrig nicht auf einen Job oder nimmt an keinem Kurs teil, dann kann der Regelbedarf zunächst um zehn Prozent für einen Monat gemindert werden. Bei einer zweiten Pflichtverletzung soll er um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gekürzt werden können.

Ab der Jahresmitte soll ein Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzen. Dieser Plan soll in verständlichem Deutsch von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden zusammen erarbeitet werden und als Fahrplan für den Weg in eine reguläre Arbeit dienen.

Neue Gesetze aktuell: Mehr Haushalte erhalten ab Januar 2023 Wohngeld

Mehr Haushalte werden ab dem Jahreswechsel mit dem Wohngeld entlastet: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Der staatliche Zuschuss wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Das gilt sowohl für Mieter als auch für Eigentümer von Wohnungen und Häusern, die ihr Eigenheim selbst nutzen. Künftig sollen auch Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Vereinfachte Antragsverfahren sollen dafür sorgen, dass die Menschen schnell das neue Wohngeld erhalten. Die Auszahlungen könnten damit direkt nach der Antragstellung im Januar oder Februar beginnen, teilte das Bauministerium im Dezember mit. Zuletzt hatte es Befürchtungen gegeben, Bedürftige müssten wegen der aufwendigen Umstellung in der Verwaltung lange auf ihr Geld warten. Wie das Ministerium erklärte, kann das Wohngeld künftig grundsätzlich auch per Telefon oder formloser E-Mail beantragt werden.

Kindergeld steigt zum Jahreswechsel auf 250 Euro

Zum Jahreswechsel 2022/23 steigt das Kindergeld. Ab dem 1. Januar gibt es einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Die Ampel-Koalition will damit Familien wegen der hohen Preise entlasten.

Perspektivisch soll das Kindergeld in Deutschland von einer Kindergrundsicherung abgelöst werden, die diverse Familienleistungen bündeln soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) strebt für Herbst 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf an. Ziel der Reform ist es, dass Familien künftig einfacher von Leistungen profitieren können, die sie bislang wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden in vielen Fällen gar nicht erst beantragen.

Gesetzesänderungen ab Januar 2023: Für Essen zum Mitnehmen gilt jetzt Mehrwegangebotspflicht

Der Kaffee-to-Go und das Mittagessen vom Restaurant nebenan müssen von nun an auch im Mehrwegbecher und der wiederverwendbaren Dose angeboten werden. Seit Mitternacht gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Der Bundestag hatte diese Pflicht im Mai 2021 beschlossen.

Seit Jahren steige der Verbrauch von Verpackungen an, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot könne hier entscheidend zur Trendumkehr beitragen. "Viele Restaurants und Cafés, aber auch Caterer und Kantinen haben bereits frühzeitig umgestellt. Niemand muss mehr Wegwerfplastik hinnehmen", sagte sie. "Künftig sollte die Pflicht auch für sämtliche Einweg-Verpackungen gelten, egal aus welchem Material sie sind. Es braucht auch noch bessere Rücknahme- und Pfandsysteme." Dafür sei zum Beispiel eine Mindestquote für Mehrweggetränkeflaschen in Supermärkten denkbar.

Der neuen Vorgabe zufolge darf dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Von der Novelle ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die gleichzeitig eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Allerdings besteht die Möglichkeit, Speisen und Getränke in selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse füllen zu lassen.

Eine Sprecherin des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga sagte: "Für die allermeisten Betriebe bedeutet das verpflichtende Vorhalten von Mehrwegbehältnissen zusätzliche Belastungen." Wer gegen die neuen Vorschriften verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Für den Umweltverband BUND geht der Schritt in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Er fordert eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) drohen die Regeln in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen. Zwar sei der Ansatz richtig. Die Regelung enthalte jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umwelt- und klimaschädlichem Einweg.

Greenpeace befürchtet, dass die Branche trotz langer Vorlaufzeit nicht auf die flächendeckende Umsetzung vorbereitet ist. Um zu überprüfen, ob das Gesetz auch wirklich umgesetzt wird, starten die Umweltschützer die bundesweite Recherche "Deutschland macht den Mehrweg-Test". Dazu sollen vom 1. bis 8. Januar 2023 in den größten deutschen Städten und bei den größten Gastronomiebetrieben und Lieferdiensten Tests durchgeführt werden.

Keine Maskenpflicht mehr für Bus und Bahn in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen Fahrgäste von Bus und Bahn im Nahverkehr seit Sonntag keine Masken mehr tragen. Eine entsprechende Verordnung der schwarz-grünen Landesregierung ist mit Beginn des neuen Jahres in Kraft getreten. Die Maskenpflicht war in der Corona-Pandemie als Maßnahme zum Schutz vor dem Virus verhängt worden. An ihre Stelle ist nun die Empfehlung getreten, Mund und Nase im öffentlichen Personennahverkehr zu bedecken.

Die Landesregierung hatte ihre Entscheidung mit der Entwicklung des Infektionsgeschehens begründet. Zwar sei die Lage in den Krankenhäusern angespannt, doch liege dies an der hohen Zahl von Patienten mit anderen Atemwegserkrankungen. Auch sei die Bevölkerung durch Impfung und Infektionen weitgehend immunisiert, so dass Erkrankungen überwiegend mild verliefen.

In Bayern und Sachsen-Anhalt war die Maskenpflicht bereits früher entfallen. In Schleswig-Holsteins Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs weiterhin eine Maske tragen. Für Fernzüge und Fernbusse ist bis zum 7. April bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht festgeschrieben, also auch in Schleswig-Holstein.

Was sich ab Januar 2023 und in den Folgemonaten außerdem in Sachen Gesetze in Deutschland ändert, wird hier verraten.

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/news.de/dpa

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