Gas- und Strompreisbremse: Weitere Entlastungen ab Januar 2023! Kabinett beschließt neue Hilfen
Erstellt von Martin Gottschling
25.11.2022 18.18
Die hohen Energiepreise belasten die Bürger Deutschlands aktuell enorm. Die Bundesregierung schnürte bereits mehrere Hilfspakete, um die Bevölkerung zu entlasten. Ab Januar 2023 könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest beim Anblick ihrer Strom- und Gaskostenrechnung etwas aufatmen.
Gas- und Strompreisbremse von Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen. Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.
Verbraucher sollen wegen hoher Energiepreise entlastet werden
Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmpreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.
So sehen Gas- und Strompreisbremse im Detail aus
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Cent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
Wie werden die Hilfen finanziert?
Die Entlastung durch die Strompreisbremse soll teilweise über eine Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne, die Unternehmen auf dem Strommarkt erzielen, finanziert werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben. Diese Gewinne sollen laut Kabinettsbeschluss erst zum 1. Dezember abgeschöpft werden und nicht wie zuvor geplant bereits rückwirkend zum 1. September. Spätestens zum 30. April 2024 soll laut Gesetzentwurf mit der Gewinnabschöpfung Schluss sein. Der Zeitraum sei damit im Vergleich zu ursprünglichen Überlegungen verkürzt worden, teilte das Ministerium mit. Auch die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" hatte über diese Änderungen berichtet.
Olaf Scholz stolz auf Energiepreisbremsen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat die vom Kabinett beschlossenen Energiepreisbremsen als gute Lösung bezeichnet. "Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme kommen. Wir deckeln den Preis für Energie, damit Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Preisen und mit den Herausforderungen zurechtkommen können", sagte Scholz am Freitag in Berlin. Die Koalition habe hier in den vergangenen Tagen und Wochen intensiv gearbeitet und in echter Teamarbeit eine gute Lösung gefunden.
"Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt", betonte Scholz. Wegen der Dringlichkeit habe das Kabinett die Bremsen im Umlaufverfahren beschlossen. Der Kanzler dankte besonders Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP)für die gute Zusammenarbeit.
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gom/news.de/dpa