Politik

"Doppelwumms"-Paket in der Kritik: Lindner-Pläne als verfassungswidrig eingestuft

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat für seine "Doppelwumms"-Pläne eine Klatsche vom Bundesrechnungshof kassiert. Bild: picture alliance/dpa | Michael Kappeler

  • Artikel teilen:

Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte ihn als "Doppelwumms" gegen horrend steigende Energiepreise an: Ein Rettungsschirm, satte 200 Milliarden Euro schwer, sollte den Bundesbürgerinnen und -bürgern in Zeiten der Energiekrise unter die Arme greifen und Mehrbelastungen bestmöglich abfedern. Finanziert werden soll das bis 2024 ausgelegte Hilfspaket des Bundes in Gestalt einer staatlichen Stützung der Energieversorgung und von vorgesehenen Preisbremsen in einem Nebenhaushalt - doch das ruft nun den Bundesrechnungshof auf den Plan, der die Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner in die Schranken weist.

Bundesrechnungshof erklärt Kreditaufnahme für "Doppelwumms"-Rettungsschirm als verfassungswidrig

Der Bundesrechnungshof hält die von der Bundesregierung geplante Schuldenaufnahme für den 200 Milliarden Euro schweren Rettungsschirm gegen die hohen Energiepreise nämlich für verfassungswidrig. "Die vorgesehene Kreditaufnahme "auf Vorrat" verstößt gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit", heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Christian Lindners Schulden-Plan verstößt gegen das Grundgesetz

Diese im Grundgesetz festgeschriebene Regel besagt, dass der Haushaltsplan für ein Jahr aufgestellt wird - aufgenommene Kredite sollen dazu dienen, ein Haushaltsminus im gleichen Jahr auszugleichen. Die Bundesregierung dagegen hat für den "Doppelwumms"-Rettungsschirm vorgesehen, in diesem Jahr ein Sondervermögen mit 200 Milliarden Euro anzulegen, aus dem dann bis 2024 Ausgaben etwa für eine Gaspreisbremse, für Unternehmenshilfen und andere Maßnahmen gestemmt werden. Für die Regelhüter des Bundesrechnungshofes ein klares No-Go, Lindners Schulden-Pläne entspräche einer Verstärkung der "bereits bestehenden Intransparenz des Bundeshaushaltsplans", zitiert die "Bild" aus dem Bericht des Bundesrechnungshofes.

Der Rechnungshof plädiert in seinem Bericht dafür, den Schutzschirm ohne Umwege aus dem normalen Bundeshaushalt zu finanzieren.

Schon gelesen? Hunderte Euro möglich! Wie viel würden Verbraucher durch die Entlastungen sparen?

Folgen Sie News.de schon bei Facebook, Twitter, Pinterest und YouTube? Hier finden Sie brandheiße News, aktuelle Videos und den direkten Draht zur Redaktion. /news.de/dpa

Themen

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.