Neues Infektionsschutzgesetz: Maskenpflicht und Co.: Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Oktober
Erstellt von Franziska Kais
09.09.2022 10.39
Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, erhielt am Donnerstag 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden.
Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober 2022: FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen, Kliniken, Arztpraxen
Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben. Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.
Neues Infektionsschutzgesetz gilt ab 1. Oktober: Maskenpflicht Ländersache
Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können. An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.
"Unplausibel!" Kritik an neuem Infektionsschutzgesetz und neuen Corona-Regeln
In der Debatte hatte die Opposition harsche Kritik geübt. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition "erhebliche handwerkliche Mängel" vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen "ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung" zurückzugeben.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt neue Corona-Regeln
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Regeln: "Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger." Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte über den von ihm mitentwickelten Entwurf: "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote."
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fka/news.de/dpa