Gasumlage: Mehrwertsteuer-Hammer! So viel würden Haushalte ab Oktober sparen
Erstellt von Sabrina Böhme
08.08.2022 15.39
Um Gasimporteure finanziell zu unterstützen, wurde letzten Donnerstag (4. August) die Gasumlage beschlossen. Für deutsche Haushalte bedeutet das eine deutliche Mehrbelastung, denn die Gasfirmen können ihren Kunden bis zu 90 Euro mehr für Gas abverlangen. Sollte noch eine Mehrwertsteuer anfallen, wird es richtig teuer. Doch Robert Habeck sprach sich gegen eine Steuer auf die Gasumlage aus. Dadurch würden die Bürger und Bürgerinnen ein wenig einsparen.
Gasumlage in Deutschland So viel sparen Familien ohne Mehrwertsteuer
Die genaue Höhe der Umlage soll bis zum 15. August ermittelt werden. Bisherige Berechnungen des Wirtschaftsministeriums gehen von einer Spanne zwischen 1,5 und 5 Cent pro Kilowattstunde aus. Inklusive Mehrwertsteuer von 19 Prozent würde das für einen Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden laut Vergleichsportal "Check24" eine Umlage von 89 bis 298 Euro bedeuten. Auf eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden kämen demnach Mehrkosten zwischen 357 und 1190 Euro zu. Würde auf die Mehrwertsteuer verzichtet, müsste die Musterfamilie pro Jahr bis zu 190 Euro weniger zahlen. Für den Single-Haushalt fielen bei einer Umlagehöhe von fünf Cent 250 statt 298 Euro an.
Fällt die Mehrwertsteuer aber weg, würde ein Single-Haushalt laut der Beispielrechnung oben anstatt 298 Euro nur noch 250 Euro zahlen. Familien müssten demnach nur 1.000 Euro zahlen statt 1190 Euro. "Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20 000 kWh könnte es nur durch die neue Umlage von fünf Cent pro Kilowattstunde bis zu 1190 Euro im Jahr teurer werden", sagte Billy Scheufler, Geschäftsführer Energie bei "Check24". "Mit der Anwendung von Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes werden die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt", fügt Scheufler hinzu.
Energiekrise in Deutschland: Wann wird die Gasumlage fällig?
Die Gasumlage wird wahrscheinlich erst im November oder Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen. Das hängt mit Ankündigungsfristen von vier bis sechs Wochen im Energiewirtschaftsgesetz zusammen. An diese müssen sich die Importeure halten. Zudem wird die Umlage monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sollte Russland die vertraglich vereinbarten Gasmengen doch vollumfänglich liefern, entfällt die Umlage wieder. Ob Kunden mit Festverträgen überhaupt eine Umlage zahlen müssen, klärt das Bundeswirtschaftsministerium noch. Generell fallen auf die auf einige Jahre festgelegten Verträge keine Erhöhungen oder Umlagen zu. Laut Energie-Sicherungsgesetz (ENSIG) kann die Gasumlage aktuell gar nicht bei diesen Verträgen angewendet werden.
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