Politik

Wladimir Putin verhöhnt: Als Clown verspottet! Kreml-Chef platzt jetzt der Kragen

Eine Titelbild-Karikatur der "Neuen Zürcher Zeitung" hat Wladimir Putin vor Wut explodieren lassen. Bild: picture alliance/dpa/Pool Sputnik Kremlin/AP | Kirill Kallinikov

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Wladimir Putin ist spätestens nach seinem Angriffskrieg auf die Ukraine im Februar 2022 mit den blumigsten Schimpfworten unter der Sonne belegt worden - doch nun sind es keine Worte, sondern eine Karikatur, die den russischen Präsidenten vor Wut explodieren lässt. Die "Neue Zürcher Zeitung" hatte unlängst ein Foto Wladimir Putins auf ihrer Titelseite abgedruckt, das den Kreml-Despoten mit einer roten Clownsnase und einem bunten Regenbogen auf einer Gesichtshälfte zeigt. Für den Kriegstreiber, der sich inzwischen lieber als "Herrscher" oder "Oberster Führer" denn als Präsident ansprechen lässt, geht das zu weit.

Wladimir Putin platzt der Kragen wegen Karikatur als Regenbogen-Clown in "Neuer Zürcher Zeitung"

Im Kreml hat die Clowns-Karikatur von Wladimir Putin einigen Staub aufgewirbelt. Das NZZ-Titelbild war für die russische Regierung sogar Anlass genug, der Chefredaktion des Mediums ein Drohschreiben zuzustellen, in dem dem Chefredakteur Eric Gujer eine Klage angedroht wird. In dem Schreiben der russischen Botschaft in der Schweiz äußerte sich die Putin-Regierung "äußerst empört über die Veröffentlichung der beleidigenden Karikatur vom Präsidenten der Russischen Föderation" und konstatierte, die Meinungsfreiheit sei "in keiner Weise mit Freiheit der Verbreitung der Beleidigungen und Fakes kompatibel".

Russland droht NZZ mit Klage wegen Putin-Karikatur

Durch die Darstellung mit Regenbogenfarben im Gesicht, die bekanntlich als Symbol für die LGBTQ-Community gelten, habe die "Neue Zürcher Zeitung" Wladimir Putin, der in dem Schreiben als "tiefgläubiger orthodoxer Mann" und Bewahrer "traditioneller christlicher Werte in der russischen Gesellschaft" bezeichnet wird, verunglimpft sowie mit der Bezeichnung "Kriegsverbrecher" beleidigt. Russland behalte sich deshalb vor, "diese und mögliche künftige verleumderische und beleidigende Publikationen hinsichtlich der russischen Staatsführung in Ihrer Zeitung bei schweizerischen Strafbehörden anzuzeigen", da man den Straftatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung erfüllt sehe.

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