Neue Gesetze im Juni 2022: Mindestlohn, Tankrabatt und Co.! DIESE Gesetzesänderungen gelten ab Juni
Erstellt von Sabrina Böhme
10.06.2022 08.04
In jedem Monat erwartet Verbraucher neue Änderungen in ihrem Alltag, wenn wieder Gesetzesänderungen in Kraft treten. So ist es auch im Juni. Zum Monatsanfang gelten wieder zahlreiche neue Regeln. Diese neuen Gesetze gibt es ab dem 1. Juni.
Neue Gesetze im Juni 2022: Das 9-Euro-Ticket kommt
Ab dem 1. Juni kommt das 9-Euro-Ticket. Für drei Monate wird Bus- und Bahnfahren in ganz Deutschland billiger.Der Bundesrat machte am Freitag (20. Mai) den Weg für 9-Euro-Monatstickets im Juni, Juli und August frei, die überall im Nah- und Regionalverkehr gelten. Die Tickets kosten pauschal 9 Euro pro Kalendermonat - für beliebig viele Fahrten in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Zügen des Nah- und Regionalverkehrs überall in Deutschland. Nicht genutzt werden können Fernzüge und Fernbusse. Zu kaufen sind die Tickets an Automaten, Schaltern oder online bei den Verkehrsunternehmen. Die Branche plant auch eine gemeinsame Internet-Verkaufsplattform. Gelten sollen die Tickets, die zu den Entlastungspaketen der Ampel-Koalition wegen der hohen Energiekosten gehören, ab 1. Juni. Sie sollen auch ein großes Schnupperangebot für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sein.
Gesetzesänderungen aktuell: Spritpreise sinken ab 1. Juni
Vom 1. Juni bis Ende August soll Tanken billiger werden durch eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das in der EU erlaubte Mindestmaß. Der Steuersatz für Benzin soll so um fast 30 Cent sinken, für Diesel um 14 Cent. Dabei geht die Steuerbelastung sogar noch weiter zurück - denn auf den entfallenen Teil der Energiesteuer wird auch keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Wie das Bundesfinanzministerium bestätigte, liegt die steuerliche Entlastung insgesamt also bei 35,2 Cent pro Liter Benzin und 16,7 Euro pro Liter Diesel. Nach Zustimmung des Bundestags sollte am Freitag auch der Bundesrat über die Koalitionspläne abstimmen.Die Tankstellenbranche stellt sich im Zuge der geplanten Entlastungen bei der Energiesteuer für Benzin und Diesel auf mögliche Engpässe an den Zapfsäulen ein.
Änderungen bei der Deutschen Bahn
Bei der Deutschen Bahn kommt auf Bahncard-Kunden und Kundinnen ebenfalls eine Neuerung im Juni zu. Ab dem 13. Juni schafft das Unternehmen das Bahnbonusprogramm BahnComfort ab. Dann gint es nur noch das Bahnbonusprogramm, das einige Änderungen bereit hält. Im Juni gibt es dann nur noch drei Status-Level, schreibt die Deutsche Bahn auf ihrer Webseite."Je höher das Statuslevel, desto attraktiver die Vorteile. In den unterschiedlichen Leveln – ab 1.500, ab 2.500 und ab 6.000 Statuspunkten – können Sie sich auf viele bekannte Leistungen, wie z. B. den Eintritt in die DB Lounge, den exklusiven Sitzplatzbereich, die bevorzugte Betreuung im Reisezentrum sowie einige neue Statusvorteile freuen." Die bislang gesammelten Statuspunkte bleiben erhalten. Um das Programm nutzen zu können, brauchen BahnCard-Nutzer die BahnBonus-App.
Sommerfahrplan bei der Deutschen Bahn
Bei der Deutschen Bahn und anderen Verkehrsunternehmen gilt ab 12. Juni der Sommerfahrplan, der allerdings nur mit kleineren Änderungen verbunden ist. So bietet die Bahn wieder eine Direktverbindung zwischen Berlin und der Nordseeinsel Sylt an. Zudem wird Chemnitz nach eineinhalb Jahrzehnten ans Fernverkehrsnetz angebunden und bekommt umsteigefreie Verbindungen nach Berlin und weiter an die Ostsee.
Mehr Mindestlohn bei Aldi und Lidl
Alle Angestellten bei Aldi Nord und Süd dürfen sich auf mehr Lohn freuen. Ab Juni steigt der Mindestlohn von12,50 Euro auf mindestens 14 Euro die Stunde. Auch Quereinsteiger und studentische Aushilfen kriegen mehr Geld. Nur Auszubildende betrifft das nicht. Auch Lidl erhöht ab Juni den Mindestlohn für seine tariflichen Mitarbeiter auf 14 Euro.
Corona-Impfzertifikat läuft ab
Ab dem 14. Juni laufen einige digitale Corona-Impfzertifikate ab. Das gilt vor allem für den Nachweis außerhalb Deutschlands. Das EU-Impfzertifikat ist für nicht Geboosterte nur 270 Tage gültig. Das bedeutet, dass Erst- und Zweitgeimpfte beim Grenzübertritt nicht mehr als geimpft gelten. Geboosterte sind davon ausgenommen, ihr Impfzertifikat ist bislang unbegrenzt gültig. Nutzer der Corona-Warn-App oder CoV-Pass-App erhalten 28 Tage vorher eine Benachrichtigung. Laut Robert-Koch-Institut sollen die Apps das Zertifikat aktualisieren. Entsprechende Aktualisierungen dafür gibt es noch nicht. Apotheken stellen aber ein Impfzertifikat auch noch einmal aus.
Ausländische Führerschein umschreiben
Bislang war es für Menschen mit einem Führerschein, der nicht aus der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum kommt kompliziert einen neuen In Deutschland zu beantragen. Mit einer Änderung derFahrerlaubnis-Verordnung können Personen aus Albanien, Großbritannien,Gibraltar, Kosovo und Moldau den Führerschein ab dem 1. Juni einfacher beantragen. Mehr Informationen zu den Regelungen erhalten Sie auf der Webseite des Bußgeldkatalogs.
Vereinfachte Hartz-IV-Regelung für Ukraine-Flüchtlinge
Flüchtlinge aus der Ukraine haben ab dem 1. Juni einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen. Diese können dann für maximal sechs Monate bewilligt werden. Bislang erhält diese Gruppe geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit können die Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland geflüchtet sind, künftig von den Jobcentern beraten und zu Bewerbungen vermittelt werden.
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bos/news.de/dpa