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Corona-Maßnahmen ab 20.03.2022: Keine Lockerungen! DIESE Bundesländer lehnen den "Freedom Day" ab

Fallen die Corona-Maßnahmen am 20.03.2022? Bild: AdobeStock / blende11.photo

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Während die Corona-Zahlen zwar weiterhin steigen, sollen dennoch fast alle Corona-Maßnahmen am 20. März 2022 fallen. Doch ob dieser Tag in Deutschland wirkliche ein "Freedom Day" sein wird, ist unklar. Viele Bundesländer rebellieren nämlich gegen die Lockerungen. Der Grund: Bislang ist noch völlig unklar, wie das neue Infektionsschutzgesetz aussehen soll.

Weitreichende Lockerungen am 20.03.2022 geplant: Fallen bald wirklich alle Corona-Maßnahmen?

Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollen zum 20. März zwar alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein "Basisschutz" soll aber bleiben. Der Entwurf sieht noch eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr vor - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Bundesweit soll auch die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen bleiben. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf beraten. Dabei geht es um eine neue Rechtsgrundlage für Beschränkungen, wenn die jetzige ausläuft.

Keine Lockerungen! DIESE Bundesländer rebellieren gegen "Freedom Day"

Einige Bundesländer preschen bereits vor und legen ihre eigenen Pläne vor. So behält Brandenburg zunächst alle Corona-Regeln bei. Da die Inzidenz zu hoch sei, sollen die Maßnahmen für Großveranstaltungen sogar noch verschärft werden. Und auch andere Bundesländer ziehen nach: Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz verlängern die Corona-Maßnahmen vorerst bis zum 2. April 2022. Und auch Hamburg nutzt diese Übergangsphase.

Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin verweisen auf den Bund. Solange der Bundestag nicht entschieden habe, hätte man eine valide Grundlage für neue Verordnungen. Wie die "Bild" schreibt, habe auch Niedersachsen angekündigt, jedes Instrument zu nutzen, was erlaubt sei. Auch in Bayern wird es über den 20. März hinaus Corona-Maßnahmen geben, denn die Regierung macht von einer Übergangsregelung Gebrauch. Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern wird deshalb bis zum 2. April verlängert.

So entspannt ist die Lage derzeit in deutschen Krankenhäusern

Obwohl der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch sagte, dass die Lage in den Krankenhäusern stabil sei, soll die Verlängerung der Corona-Maßnahme als "Verschnaufpause" für das Pflegepersonal dienen. Trotz steigender Infektionszahlen müssen immer weniger Menschen mit Corona auf die Intensivstation. Während Anfang Dezember 2021 noch 4.773 Intensivbetten mit Covid-19-Fällen belegt waren, sind es nun nur noch 2.226.Ein Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft erläuterte jedoch, dass der Betrieb in den Kliniken im Moment weit vom Normalbetrieb entfernt sei. Er verwies auf einen hohen Krankenstand beim Personal. Planbare Eingriffe müssten weiter verschoben werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt jedoch davor, von den geplanten Lockerungen Abstand zu nehmen. "Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf die Zusagen der Politik verlassen können", sagte KBV-Chef Andreas Gassen der "Rheinischen Post". Zudem könne die vorgesehene Hotspot-Regelung einen gangbaren Kompromiss darstellen. "Auf diese Weise können zwar bundesweit die meisten Corona-Regeln wegfallen, gleichzeitig besteht aber die Möglichkeit, dass die Bundesländer beispielsweise im Falle stark steigender Infektionszahlen dann notwendige Maßnahmen wie etwa Maskentragen oder Testen wieder begrenzt einführen."

Gassen hält die hohe Zahl der Corona-Infektionen für verkraftbar. "Es besteht eindeutig keine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems. Wir müssen endlich als Gesellschaft lernen, mit Corona zu leben, ohne dass alle paar Monate die Politik das öffentliche Leben immer wieder stark herunterfährt." Dass das funktioniere, zeigten die europäischen Nachbarn. "Das Virus wird aus unserem Leben nicht verschwinden."

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/sba/news.de/dpa

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