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Kein Freedom Day in Brandenburg: Lockerungs-Stopp! DIESE Corona-Regeln bleiben nach dem 18. März

In Brandenburg sollen alle Corona-Maßnahmen über den 18. März hinaus bleiben. Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Monika Skolimowska

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Schritt für Schritt sollen die "weitreichenden" Corona-Maßnahmen ab dem 20. März in Deutschland auslaufen. Nur in Brandenburg bleiben die gängigen Corona-Regeln bestehen oder werden sogar noch verschärft.

Masken, Tests und Impfnachweis bleiben: Kein "Freedom Day" in Brandenburg ab 18. März

Aufgrund steigender Corona-Fallzahlen, will die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis90/Die Grünen) an den Maßnahmen festhalten, wie "Bild" berichtet. Die Inzidenz in dem Bundesland liegt aktuell bei über 1.500. Ob und welche Regeln zukünftig in der Infektionsschutzverordnung stehen werden, wird gerade beraten. Am Montag treffen sich die Staatssekretär. Am Dienstag beratschlagt sich die Regierung. Die endgültige Fassung wird aber erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März veröffentlicht und soll vom 18. März bis zum 2. April gelten.

Diese Corona-Regeln sollen ab 18. März in Brandenburg gelten

Folgende Corona-Maßnahmen stehen auf der Agenda und können ab 18. März in Brandenburg gelten:

  • 1,5 Meter Abstand, FFP2-Masken und Zugangsbeschränkungen im Öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften, Taxis, Schiffen, Kinos, Museen, Zoos, Pflegeheimen, Krankenhäusern, Freizeitparks und bei Veranstaltungen in Sälen.
  • Schule, Hort: In Bildungseinrichtungen sind medizinische Masken Pflicht. Ungeimpfte und genesene Schüler und Lehrer müssen sich dreimal pro Woche testen, Kindergartenkinder zweimal in der Woche.
  • Hochschulen, Musikschulen, Fahrschulen: In allen anderen Bildungseinrichtungen müssen nicht geimpfte und genesene Schüler und Lehrer täglich einen Test nachweisen. Außerdem sind medizinische Masken im Unterricht vorgesehen.
  • Kirchen, Moscheen, Synagogen: In religiösen Häusern muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • 3 G gilt gilt in Restaurants, Hotels, bei Kultur- und Sporteinrichtungen, Veranstaltungen und körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren. Zudem sind medizinische Masken hier Pflicht.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher fällt die Obergrenze weg. Laut Nonnemacher soll ab dem 18. März dann 2G-Plus gelten. Die 2G-Plus-Regel soll auch weiterhin für Clubs, Diskotheken und andere Tanzveranstaltungen gelten.
  • In Pflegeeinrichtungen und Kliniken müssen alle Besucher einen aktuellen Testnachweis erbringen. Alle geimpften und genesenen Mitarbeiter brauchen sich nur zweimal wöchentlich testen lassen.

In Corona-Hotspots können diese Regeln wegen lokaler Ausbrüche angepasst und verschärft werden.

Nach Brandenburg: Lockerungs-Stopp in DIESEN Bundesländern?

Nicht nur Brandenburg will die Maßnahmen verlängern. In Niedersachsen sollen sie bis zum 2. April gelten. Auch Rheinland-Pfalz könnte wegen der steigenden Corona-Zahlen bei seinem alten Kurs bleiben. Lockerungen soll es erst zwei Wochen später geben. Gesundheitsminister Clemens Hoch werde das am Dienstag (15.03.2022) dem Kabinett vorschlagen, wie "n-tv" berichtet.

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/mah/news.de

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