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Neue Corona-Maßnahmen: Teil-Lockdown, 2G-Plus und Co.! Hier gelten ab HEUTE schärfere Regeln

In welchen Bundesländern gelten neue Corona-Regeln? Bild: picture alliance/dpa | Friso Gentsch (Symbolfoto)

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Um die Omikron-Welle einzudämmen, hatten sich die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder bei den Beratungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf auf einheitliche strengere Auflagen für Besuche in Restaurants und Cafés geeinigt. Geimpfte und Genesene (2G) müssen demnach künftig zusätzlich einen negativen Test oder eine Auffrischungsimpfung nachweisen. Ungeimpfte haben schon länger keinen Zutritt mehr in der Gastronomie. Einige Bundesländer haben bereits die neuen Beschlüsse umgesetzt und ausgeweitet. Doch einige Länder machen nicht mit und gehen ihren eigenen Weg. Welche Regeln gelten in welchen Bundesländern?

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern aktuell

In Mecklenburg Vorpommern wurden am 10. Januar die Regeln aufgrund der Krankenhaus-Inzidenz verschärft und ein Teil-Lockdown eingeführt. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag innerhalb von drei Tagen bei mehr als neun. Das bedeutet, dass mehr als neun Menschen pro 100.000 Einwohner mit einer Corona-Infektion in Krankenhäuser eingewiesen wurden. Sollte der Wert aber in fünf aufeinanderfolgende Tagen nicht ansteigen, werden die Maßnahmen wieder aufgehoben. Folgende Einrichtungen müssen schließen:

  • Kinos
  • Theater
  • Konzerthäuser
  • Schwimmbäder
  • Tanzschulen
  • Innenbereiche von Zoos
  • Kulturzentren
  • Probeverbot für Chöre und Musikgruppen

Corona-Regeln in Bremen aktuell

Aufgrund einer Inzidenz von über 1.000 wurde die 2G-Plus-Regel in Bremen erweitert. Neben der Gastronomie gilt sie in Fitnessstudios, Kinos, Theatern und auf Sportanlagen. Im öffentlichen Nahverkehr gilt FFP2-Maskenpflicht.

Corona-Regeln in Hamburg aktuell

In der Hansestadt greift ebenfalls ab 10. Januar eine erweiterte 2G-Plus-Regelung. Das betrifft unter anderem Gastronomie, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Messen, Volksfeste, Spielhallen, Freizeiteinrichtungen, Stadt- und Hafenrundfahrten,Seniorentreffs sowie körpernahe Dienstleistungen. Davon sind Friseure, Fußpflege, Bücherhallen, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäuser und der ganze Einzelhandel ausgenommen.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Ab Mittwoch (12.01.2022) greift die 2G-Plus-Regel in Schleswig Holstein nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für Sport und Fitnessstudios. Seit 10. Januar gelten neue Regeln an Schulen. So gilt in allen Schulen und Jahrgängen Maskenpflicht und die Testpflicht wurde auf drei Tests pro Woche ausgeweitet. An Grund- und Förderschulen wird in kleinen Klassen unterrichtet. Im Musik- und Sportunterricht sind Wettkämpfe und Singen verboten. Der Unterricht findet aber statt. Distanzunterricht findet laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) statt, wenn mehr als die Hälfte der Schüler einer Gruppe oder ein Drittel der Lehrer in Quarantäne sind.

Corona-Regeln in Sachsen - Freistaat plant Lockerungen

Ab dem 14. Januar sollen neue Regeln in Sachsen gelten, die auch mit einigen Lockerungen einhergehen. So soll es eine Hotspot-Regelung geben, die es erlaubt, in Großstädten oder Landkreisen ab einer Inzidenz von 1.500 in den Teil-Lockdown zu gehen. Zudem sollen Geimpfte und Genesene wieder körpernahe Dienstleistungen wie eine Kosmetikbehandlung wahrnehmen können. Ansonsten öffnen einige Einrichtungen wieder unter der 2G-Plus-Regel oder müssen sich darauf einstellen. Hier gilt die Regelung:

  • Gastronomie (Öffnungszeiten auf 22.00 Uhr ausgeweitet)
  • Tourismus
  • Fitnessstudios
  • Sportanlagen
  • Kinos (über die genaue Besucheranzahl wird noch diskutiert)
  • Theater
  • Museen
  • Archive
  • Gedenkstätten
  • Spielhallen
  • Spielbanken
  • Wettannahmestellen

Bars, Diskotheken und Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben. Weiterhin sind Großveranstaltungen, Feste und andere Veranstaltungen untersagt. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Corona-Regeln aktuell: Bayern und Sachsen-Anhalt lehnen 2G plus ab

Sachsen-Anhalt und Bayern wollen die beschlossenen Corona-Maßnahmen nicht umsetzen. So will der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) 2G-Plus in Restaurants nicht umsetzen. Dafür ließ er jedoch Clubs und Bars schließen. Denn in dem Bundesland würden aktuell die Infektionsfälle zu 99 Prozent auf die Delta-Variante zurückgehen, so Haseloff. Die Omikron-Variante wäre dort noch nicht vertreten. Auch Bayern will 2G-plus in Restaurants nicht durchsetzen. Markus Söder sei "sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch", ob sie sinnvoll sei. 

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/loc/news.de/dpa

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