Politik

Weil er keinen Pass hat: Iraner darf trotz Vergewaltigung in Deutschland bleiben

Der 44-jährige Iraner soll eine 21-Jährige vergewaltigt haben. Bild: Adobe Stock/ Tinnakorn

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Obwohl Reza B. eine Frau vergewaltigt und dafür vier Jahre im Knast verbracht hat, darf der Sex-Täter weiter in Deutschland bleiben. Über den noch immer als gefährlich eingestuften Straftäter berichtet aktuell die "Bild"-Zeitung.

Iraner darf trotz Vergewaltigung in Deutschland bleiben

Trotz seiner Taten könne der Staat den Iraner nicht abschieben, so das Blatt weiter. Demnach würde sich der Sex-Täter weigern, das Land zu verlassen, weshalb er nun hier bleibt. Der Fall soll, so schreibt es die "Bild", wieder einmal zeigen, dass Deutschland ein massives Problem mit dem Abschieben schwerkrimineller Straftäter hat.

Im Gespräch mit "Bild" erzählte der Iraner, der aktuell in einem Asylbewerberheim in Bayern lebt, seine Geschichte: "Ich musste 2005 aus dem Iran fliehen. Ich war in Lebensgefahr, drei meiner Freunde wurden von der Polizei getötet. Ich floh nach Syrien, 2011 nach Deutschland, beantragte Asyl." Was danach geschah, darüber verlor der Mann kein Wort.

Mann (44) soll junge Frau (21) vergewaltigt haben

Laut Gerichtsakten soll der 44-Jährige am 15. Juni 2015 eine junge Frau (21) in Schwandorf (Bayern) ins Gebüsch gedrängt haben, wo er sie begrapschte und vergewaltigte. Vier Monate nach der Horror-Tat traf das Opfer am Bahnhof in Regensburg erneut auf den Täter. Die Frau erkannte den Mann und rief die Polizei. Laut Urteil des Landgerichts Amberg litt die Frau nach der Tat unter Albträumen, wachte nachts schreiend auf. Reza B. bestritt jegliche Vorwürfe gegen ihn. Laut "Bild erfand er sogar ein falsches Alibi, um die Tat zu vertuschen. Später habe er laut "Bild" behauptet, dass die Frau ihm an die Wäsche gegangen sei - nicht umgekehrt.

Asylbewerber zu 4 Jahren Haft verurteilt

Der 44-Jährige wurde wegen der Vergewaltigung schließlich rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt. Bis heute behauptet er jedoch: "Es gab keine Vergewaltigung! Die Frau zeigte mich wohl an, weil sie 20 Euro von mir wollte – und ich kein Geld dabei hatte." Im Jahr 2018 habe das Landratsamt Schwandorf schließlich seine Ausweisung verfügt. Reza B. klagte jedoch dagegen - und verlor, da er noch immer als gefährlich eingestuft wird.Seither steht er unter Führungsaufsicht.

Keine Ausweisung möglich! Verurteilter Straftäter hat keinen Pass

Trotz allem kann der 44-Jährige nicht abgeschoben werden, da er keinen Pass besitzt. Der iranische Staat gibt ihm nur einen neuen, sollte er freiwillig zurückkehren. Reza B. weigert sich jedoch: "Ich unterschreibe nichts. Ich will hierbleiben.", wird er von "Bild" zitiert. Heißt zusammengefasst: Der vorbestrafte Iraner bleibt weiter in Deutschland.

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