Coronavirus-News aktuell: Arbeitgeber dürfen Impfstatus abfragen - DAS müssen Sie jetzt wissen
Erstellt von Anika Bube
03.09.2021 10.14
Nach stundenlangen Beratungen der Bundesregierung steht nun fest: Arbeitgeber sollen von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit. In Krankenhäusern dürfen Arbeitgeber seit Jahren Beschäftigte mit Patientenkontakt fragen, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft sind. "Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen."
Coronavirus-News aktuell: Arbeitgeber dürfen Impfstatus in sensiblen Bereichen abfragen
Im Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, der der dpa vorliegt, heißt es: "Der Arbeitgeber kann (...) vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID19) verlangen." Gerade in Kita, Schule und Heim könne es "im Interesse des Infektionsschutzes" nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Serostatus, der über Antikörper Aufschluss gibt, "unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen".
Auskunftspflicht gilt nur während epidemischer Lage
Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es jedoch nicht geben. "Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament", sagte Spahn. Dass es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben soll, hatte zuvor "Business Insider" berichtet.
Keine Impfpflicht! Auskunft soll "sachgerechten Einsatz des Personals" ermöglichen
Begründet wird das Vorhaben in dem Antrag damit, dass in den betroffenen Einrichtungen "besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind". Arbeitgeber könnten durch die Informationen die Arbeitsorganisation so ausgestalten, "dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist und gegebenenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen treffen". Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. "Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt", stellt der Entwurf klar.
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bua/sig/news.de/dpa