Sexueller Missbrauch von Kindern: Schluss mit Kuschel-Gesetzen! DAS blüht Kinderschändern künftig
Erstellt von Claudia Löwe
01.07.2020 11.37
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft" - so ist es im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik in Paragraph 176 zum sexuellen Missbrauch von Kindern festgeschrieben. Diese Formulierung soll nun deutlich verschärft werden: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat diesbezüglich ihre Pläne zur Änderung des Strafrechts bei Kindesmissbrauch und sogenannter Kinderpornografie konkretisiert.
Künftig bis zu 15 Jahre Haft für Kinderschänder
Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch soll steigen: Eine Freiheitsstrafe soll künftig statt sechs Monaten bis zu zehn Jahren künftig zwischen einem und 15 Jahren liegen. Zudem soll die Tat künftig in jedem Fall als Verbrechen gelten - bisher war sie in manchen Fällen als Vergehen eingestuft. Als Verbrechen gilt eine Tat laut Strafgesetzbuch erst dann, wenn es für sie eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gibt.
Im Strafgesetzbuch soll statt von "sexuellem Missbrauch von Kindern" künftig von "sexualisierter Gewalt gegen Kinder" die Rede sein, "um das Unrecht der Taten klar zu beschreiben", wie das Justizministerium schrieb.
Sexueller Kindesmissbrauch als Verbrechen: Reformpaket gegen sexuelle Gewalt in den Startlöchern
In Zukunft soll, so sieht es das Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vor, nicht nur sexueller Missbrauch bei Kindern grundsätzlich mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt und damit auch grundsätzlich von einem Vergehen zum Verbrechen hochgestuft werden. Auch der Besitz von Kinderpornografie soll künftig als Verbrechen behandelt werden. Bisher war hier nur die Rede von einer Strafverschärfung bei gewerbsmäßiger Verbreitung solcher Bilder und Videos.
Derzeit sind der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornos als Vergehen eingestuft, für die ein Richter auch kürzere Freiheitsstrafen beziehungsweise bei Besitz auch Geldstrafen verhängen kann. Auf gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung sollen mindestens zwei Jahre Gefängnis stehen, wie die Ministerin am 1. Juli erklärte.
Sicherungsverwahrung auch für Ersttäter: Gesetze gegen Kindesmissbrauch werden verschärft
Zudem beinhalte das Reformpaket Neuregelungen, die die Reduzierung von Bewährungsurteilen gegen Kinderschänder vorsehen. Zudem werden Täter, die sich des sexuellen Kindesmissbrauchs schuldig machen, zügiger in U-Haft genommen, auch die Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern soll verschärft werden, wie vorab in der "Bild" zu lesen war. Bislang wurden lediglich Wiederholungstäter in Sicherungsverwahrung gesteckt, künftig blüht dieses Urteil auch bei einer Erstverurteilung.
Härtere Strafen für Kindesmissbrauch: Auch Besitz von Kinderpornografie soll Verbrechen werden
"Ich will, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder ohne Wenn und Aber ein Verbrechen ist", erklärte Lambrecht zur Vorstellung ihrer Pläne in Berlin. "Gleiches gilt für Kinderpornografie, mit der diese widerlichen Taten gefilmt und verbreitet werden. Wer mit der Grausamkeit gegen Kinder Geschäfte macht, soll künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden können." Bislang wurde der Besitz von kinderpornografischem Material mit mindestens drei Monaten Freiheitsstrafe belegt.
Einwände, dass künftig beispielsweise auch Jugendlichen, die solche Bilder möglicherweise auf dem Smartphone haben, Gefängnisstrafen ab einem Jahr drohen, wies Lambrecht zurück. Jugendrichter hätten die Möglichkeit altersentsprechende Strafen zu verhängen. "Ich glaube aber nicht, dass es richtig ist, Jugendlichen zu signalisieren, dass bei Besitz von Kinderpornografie die Verfolgung wegen Geringfügigkeit (...) eingestellt wird. Das wäre ein völlig falsches Signal."
"Kinderpornografie ist ein widerliches Verbrechen": Gesetze werden verschärft
Es müsse klar sein "Kinderpornografie, das ist kein Witz, sondern ein widerliches Verbrechen, hinter dem der Missbrauch eines Kindes steht". Diese Forderungen wurden auch von Prominenten wie Natascha Ochsenknecht unterstützt, die jüngst in einer Petition forderte, Kindesmissbrauch als Verbrechen zu bestrafen und Kinderschänder mit verschärften Strafen zu belegen.
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loc/news.de/dpa