Politik

Bundestagswahl 2017: Diese Strafen drohen beim Beschmieren und Abreißen von Wahlplakaten

Welche Strafe droht, wenn Wahlplakate beschmiert oder abgerissen werden? Bild: Sebastian Gollnow / picture alliance / dpa

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In wenigen Wochen sind die Bundesbürger wieder dazu aufgerufen, an die Wahlurne zu treten und zur Bundestagswahl 2017 am Sonntag, dem 24. September, ihre Stimme abzugeben. Höchste Zeit also für die Parteien, mittels Wahlplakaten auf sich aufmerksam zu machen und die Gunst der Wähler zu erhaschen. Allerorten zieren Wahlplakate zur Bundestagswahl 2017 die Straßenzüge - und so mancher kann dem Drang nicht widerstehen, seinem Unmut bestimmten Politikern und Parteien gegenüber durch Beschmieren oder Herunterreißen der Wahlplakate Ausdruck zu verleihen.

Doch was die wenigsten wissen dürften, die sich an Wahlplakaten mittels Filzstift, Schere oder ähnlichem Gerät zu schaffen machen: Die Beschädigung oder Entfernung eines Wahlplakates ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, sondern eine Form von Vandalismus und somit strafbar.

Wahlplakate beschmiert oder abgerissen - diese Strafen drohen laut Strafgesetzbuch

Wer nämlich dabei ertappt wird, wie er Wahlplakate welcher Partei auch immer beschmiert, überklebt oder anderweitig verändert, der kann sich eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe einhandeln. Informationen des "Express" zufolge sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft für Personen vor, die "unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend" verändern. Besonders knifflig ist die Lage, wenn sich Schmierfinken mit verfassungsfeindlichen Kritzeleien wie Hakenkreuzen auf den Wahlplakaten austoben, was sich für die Täter mit einer höheren Strafe bemerkbar macht. Bleiben die Täter unentdeckt, steht es den Parteien theoretisch frei, Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung zu erstatten - doch die Chance, die Vandalen zu schnappen, ist verschwindend gering.

Schon gelesen? Das ist das Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl 2017.

Hetze und Menschenrechtsverletzung! DIESE Wahlplakate landeten vor Gericht

Auf der anderen Seite sind auch manche Wahlplakate selbst ein Fall für die Justiz - nämlich, wenn sich Parteien mit aufrührerischen Parolen in den Wahlkampf begeben. So sorgte beispielsweise der Slogan "Polen-Invasion stoppen!", mit dem die NPD vor einigen Jahren nebst einer Darstellung von nach Euroscheinen pickenden Krähen ihre Wahlplakate versah. Für das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern lag hier eine Menschenrechtsverletzung vor, die in Deutschland lebende Polen angriff. Als das Urteil rechtskräftig wurde, mussten die Wahlplakate der NPD entfernt werden. Ebenfalls tabu ist es, auf Wahlplakaten gegen das Persönlichkeitsrecht sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen zu verstoßen.

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