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Frank-Walter Steinmeier: DIESER Privat-Flug sorgt für Empörung

Frank-Walter Steinmeier an Bord eines Flugzeugs der Flugbereitschaft der Bundeswehr. Bild: Bernd von Jutrczenka / dpa

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Ein kürzlicher Ausflug von Frank-Walter Steinmeier nach Salchendorf in Westfalen schlägt hohe Wellen. Wie jetzt veröffentlicht wurde, hat sich der Bundespräsident am 25. Juni 2017 nach einem Privatbesuch von einem Sonderflugzeug der Bundeswehr, das extra aus Köln angefordert wurde, zurück nach Berlin kutschieren lassen.

Frank-Walter Steinmeier lässt Bundeswehr-Jet einfliegen

Nach Angaben der "Bild"-Zeitung legte Steinmeier die Strecke vom Siegerland-Flughafen in Burbach bis nach Berlin gemeinsam mit seiner Frau in einer Maschine der Luftwaffe (Global 5000) zurück. Flüge dieser Art stünden dem Bundespräsidenten zu, doch für Empörung sorgt der Aufwand, der für diesen Trip betrieben wurde. Das Flugzeug musste nämlich zunächst extra vom Standort der Flugbereitschaft in Köln bis zum Flughafen Burbach geflogen werden, der 68,93 km entfernt liegt.

10.000 Euro für Leerflug zu Steinmeiers Start-Flughafen im Siegerland

Der Extra-Flug vom Flughafen Köln/Bonn zum Siegerland-Flughafen soll gerade einmal 20 Minuten gedauert haben, doch die Kosten seien laut Flugexperten immens. Wie die "Bild" berichtet, verschlingt der Leerflug Berechnungen zufolge 10.000 Euro. Streng genommen hätte die 23 Tonnen schwere Maschine auf dem Flughafen, der nur für Maschinen bis 14 Tonnen zugelassen ist, gar nicht landen dürfen. Doch wie die "Bild" berichtet, gab es auch hier eine Extra-Wurst. Derlei Sondergenehmigungen seien allerdings nicht unüblich.

Warum dieser Extra-Aufwand?

Doch warum flog Frank-Walter Steinmeier nicht einfach von Köln, dem Standort der Maschine der Flugbereitschaft, zurück nach Berlin? Von dort soll er nämlich am Tag zuvor mit einem Dienstwagen zu seinem Schwiegervater gefahren worden sein. Eine Erklärung des Bundespräsidialamts, die der "Bild" vorliegt, klärt den Fall auf: Eine Autofahrt zurück nach Köln wurde als entbehrlich angesehen. Der Bundespräsident sei angesichts seiner besonderen Stellung, Funktionen und Gefährdungseinstufung grundsätzlich immer im Amt. Die Nutzung der Flugbereitschaft könne er also auch anfordern, wenn sie zu einem nicht dienstlichen Anlass erforderlich sei.

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sam/news.de

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