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Hartz IV & Miete: Das Amt und seine Regeln: Wohnen mit Hartz IV

Wenn es ums Wohnen geht, gibt es für Hartz-IV-Empfänger einiges zu beachten. Bild: picture alliance / dpa / Armin Weigel

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Wer seinen Lebensunterhalt aus Leistungen nach SGB-II finanziert, hat das Vergnügen mit wenig umfangreich zugebilligten Mitteln seinen Konsum zu bestreiten. Die Kostenübernahme der Hartz-IV-Wohnung passt sich dem Konzept an, dass Luxus denen vorbehalten ist, die ihn mit selbst verdientem Geld finanzieren.

Miete bei Hartz-4-Empfängern: Was sind angemessene Wohnkosten?

Die Hartz-IV-Miete wird vom Jobcenter außerhalb der Regelleistungen übernommen. Es gilt allerdings Angemessenheit. Die Begriffsdefinition der Angemessenheit ist gewissen Schwankungen unterworfen und richtet sich nicht zuletzt nach dem Zufallsprinzip. Die Spielregeln des SGB II sind relativ offen gehalten, was den Sachbearbeitern des Jobcenters im ein oder anderen Fall Raum für Eigeninterpretationen einräumt.

Dass Entscheidungen in der Vergangenheit immer mal wieder anders ausgefallen sind, wurde durch die ein oder andere Prozessführung eines Kunden (ein netter Euphemismus) hinreichend belegt.

Hartz-4-Miete: Wohnungsgröße, Mietpreise, Umzug

Wie groß darf eine Hartz-4-Wohnung für Singles und Mehrpersonen-Haushalte sein?

Grundsätzlich gibt es aber einen Rahmen, der die Mietübernahme und weitere entstehende Kosten regelt. Die Hartz-IV-Miete wird vom Amt für gewöhnlich übernommen, wenn folgende Einschränkungen vorliegen:

Der Anspruch für einen Single endet bei 50 Quadratmetern.
Für jede weitere Person werden 15 Quadratmeter zugebilligt.

Die Kostenübernahme für ein großes Haus mit 150 Quadratmetern wird daher erst ab 8 Personen möglich.

Einöde oder besser Großstadt?

Die Mietkosten hängen vom jeweiligen Mietspiegel der Stadt ab, in der Wohnung und Mieter ansässig sind. Abseits vom Schuss beträgt der zugebilligte Quadratmeterpreis um die 4 €. In der Großstadt erreicht er schwindelerregende Höhen von um die 9 €. Dieser Preis wird in München vermutlich bereits für die Unterbringung im Freien unter einer Brücke fällig.

Es gab bereits Kunden, die nach einer eingeräumten Übergangsfrist ihre Wohnung räumen mussten, um sich eine adäquate Wohnung zuzulegen. Die erforderlichen Umzugskosten wurden dann vom Amt übernommen. Dieses Rechenexempel lohnt sich allerdings nur, wenn Kunde und Jobcenter einen langfristigen Arbeitsvertrag eingehen.

Wer die Anlage KdU ausfüllt, kann die Übernahme seiner Unterkunfts- und Heizkosten nach § 22 SGB II beantragen. Die Regelleistungen sehen demnach Mietzahlungen erst einmal nicht vor. Ein separater Antrag neben dem Antrag auf Zubilligung der Leistung nach SGB II regelt allerdings die Lücke.

Hartz 4 Wohnung: Das müssen Sie beim Umzug beachten

Nichts verschwenden und immer nachfragen

Beim Heizen sollte – trotz Antrag - die Sparsamkeit im Blick gehalten werden, da Nachzahlungen im geplanten Budget nicht eingerechnet sind und übernommen werden können oder auch nicht. Womit diese Zahlungsbereitschaft oder Verweigerungen zusammenhängt, kann auch ein Orakel nicht unbedingt vorhersagen. Hier gilt: Lassen Sie sich überraschen.

Eigenentscheidungen werden nicht gerne gesehen

Wer auf die Idee kommt, eigenwillig eine andere Wohnung anzumieten und sei es, um dem Amt weitere Kosten zu ersparen, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ohne Genehmigung und Absprache darf neuer Wohnraum nicht angemietet werden. Ob umgezogen werden darf und Umzugskosten übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die bekanntesten sind:

- Die Wohnung ist zu teuer.

- Eine Umsiedlung ist erforderlich.

- Der Zusammenführung von Lebenspartnern wird entsprochen.

- Ein Job macht den Umzug nötig.

Da "sich Begnügen müssen" und Hartz IV als Synonym gebraucht werden, kann man nur jedem raten, langfristig auf die Amtsleistungen freiwillig zu verzichten und sich aus den Angeboten des Arbeitsmarktes das Passende herauszugreifen.

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