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Rückfall während Prozess in Berlin: Kinderschänder missbraucht erneut zwei Minderjährige

Ein Triebtäter hat während eines Gerichtprozesses in Berlin erneut zwei Kinder missbraucht. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/Bits and Splits

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  • Kinderschänder am Kriminalgericht Berlin erneut verurteilt
  • Eugen G. wurde noch während des Prozesses rückfällig
  • Haftbefehl nach Missbrauch von zwei weiteren Kindern
  • Richter droht mit Sicherungsverwahrung

Ein unglaublicher Fall von Kindesmissbrauch beschäftigt aktuell die Justiz in Berlin. Dem bereits mehrfach vorbestraften Eugen G. (59) wurde am Kriminalgericht in den vergangenen Wochen erneut der Prozess gemacht. Nachdem jetzt ein weiteres Urteil gegen ihn verkündet wurde, kam heraus: Der Kinderschänder wurde noch während der laufenden Gerichtsverhandlung rückfällig.

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Verhandlung am Kriminalgericht Berlin: Kinderschänder wird rückfällig während Prozess

Darüber berichten aktuell die "Bild" und die "B.Z.". Der Triebtäter habe sein 17. Urteil wegen Kindesmissbrauchs bekommen: drei Jahre Haft, allerdings ohne Sicherungsverwahrung. Im Gericht sei ihm gleichzeitig ein weiterer Haftbefehl verkündet worden, weil er in den drei Prozesswochen, in denen er auf freiem Fuß war, schon wieder zwei Kinder missbraucht haben soll.

Bereits seit 1978 ist Eugen G. straffällig, saß zuletzt für 34 Monate im Knast. Nachdem er aus dem Gefängnis kam, suchte er nach neuen Opfern auf Pferde-Plattformen im Internet. Er habe sich den Teenager-Mädchen als Reitlehrer ausgegeben und schickte ihnen obszöne Nachrichten sowie anzügliche Fotos.

Triebtäter Eugen G. soll zwei weitere Kinder missbraucht haben

Bis Mai 2024 sei Eugen G. in einer psychiatrischen Klinik untergebracht gewesen, seit dem 21. November stand er erneut vor Gericht und gestand alle Taten. Dabei berief er sich den Berichten zufolge auf seine "schwere Krankheit". Doch triebdämpfende Medikamente und Therapien halfen offenbar nichts. Noch während des Prozesses habe er erneut Intimfotos an Mädchen zwischen 12 und 15 Jahren verschickt. Der Richter drohte ihm daraufhin ein letztes Mal: "Nächstes Mal gibt es Sicherungsverwahrung!"

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