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Tourismus News: Neue Auto-Strafen in Italien wegen verschärfter Straßenverkehrsordnung

Aktuelle Nachrichten rund ums Reisen lesen Sie auf news.de (Symbolbild). Bild: Adobe Stock / Marco Martins

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In Italien gilt künftig eine verschärfte Straßenverkehrsordnung mit neuen Bußgeldern und Strafen. Ziel der rechten Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist es, die hohe Zahl von Verkehrstoten zu reduzieren. Im vergangenen Jahr waren es mehr als 3.000. Helfen sollen dabei teils drastisch höhere Bußgelder und Strafen für Autofahrer. Der italienische Senat segnete die Reform der Straßenverkehrsordnung am Mittwoch ab.

Besonders hart will man beim Thema Alkohol und Drogen am Steuer durchgreifen. In Italien liegt wie in Deutschland die Promillegrenze bei 0,5 Promille - wer mit mehr als 0,5 Promille Auto fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Liegt der Blutalkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,5 Promille, droht die doppelte Strafe. Ab 1,5 Promille ist zudem eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten möglich.

Null-Toleranz-Politik bei Drogen am Steuer

Bei Fahrern, die unter Drogeneinfluss fahren, gilt künftig eine Null-Toleranz-Politik. Wer erwischt wird, dem droht Führerscheinentzug bis zu drei Jahren. Auch beim Gebrauch des Handys wird künftig strenger durchgegriffen: Fahrer, die mit dem Handy hantieren, am Steuer telefonieren oder chatten, müssen bis zu 1.000 Euro zahlen. Im Wiederholungsfall sind es 1.400 Euro plus Führerscheinentzug bis zu drei Monaten. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons eine Mitursache für einen Unfall ist. Oft werden Autofahrer durch ihr Handy am Steuer abgelenkt.

Härtere Gangart gegen Raser

Geahndet und so hart bestraft wie nie zuvor werden Geschwindigkeitsverstöße. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten, sind Strafen von bis zu knapp 700 Euro vorgesehen. Innerhalb einer Ortschaft und zweimal innerhalb eines Jahres: bis zu 880 Euro plus Führerscheinentzug für 15 bis 30 Tage.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++ /roj/news.de

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