"Zu verschenken"-Kiste vor dem Haus: Bußgeld wegen "wilder Müllentsorgung" - So teuer kann's werden
Von news.de-Redakteurin Anika Bube
16.11.2024 06.01
- Verschenkekisten erfreuen sich großer Beliebtheit
- Kiste kann als "wilde Entsorgung von Müll" gewertet werden
- Bundesländer verhängen Bußgelder
In vielen Großstädten erfreut sich die sogenannte "Verschenkekiste" großer Beliebtheit. Dabei stellen Menschen aussortiert Gegenstände wie Bücher, Spielzeug, Kleidung, Geschirr oder andere Dinge, die zu schade zum Wegwerfen sind, in Pappkartons vor die Haustür und hoffen darauf, anderen damit eine Freude zu machen. Doch Obacht: Dieser Trend kann teuer werden. Im schlimmsten Fall kann nämlich ein saftiges Bußgeld drohen.
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Saftiges Bußgeld wegen "Zu verschenken"-Kisten: So teuer kann es in Ihrem Bundesland werden
Während eine "Verschenkekiste" auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist, spricht man im öffentlichen Raum von einer wilde Entsorgen von Müll. Und die ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Region und Menge variiert die Höhe des Bußgeldes, wie eine Liste von "bussgeldkatalog.org" zeigt.
In folgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der Bußgelder:
Bundesland | Geschirr, Kochtopf, Kleidungsstücke | Mehrere Gegenstände mit einem Gewicht von über 2 Kilo | Mehrere große Gegenstände über 1 Kubikmeter |
Baden-Württemberg | 25 bis 75 Euro | 75 bis 500 Euro | 500 bis 2.500 Euro |
Bayern | 35 Euro | 80 bis 320 Euro | 700 bis 2.500 Euro |
Berlin | - | - | - |
Brandenburg | 20 Euro | 50 bis 200 Euro | 400 bis 1.500 Euro |
Bremen | 25 Euro | 75 bis 1.000 Euro | 500 bis 2.500 Euro |
Hamburg | 50 bis 100 Euro | 120 bis 600 Euro | 400 bis 2.000 Euro |
Hessen | 20 Euro | 50 bis 1.500 Euro | 400 bis 1.500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 10 bis 20 Euro | - | 500 bis 5.000 Euro |
Niedersachsen | 50 bis 80 Euro | 80 bis 1.000 Euro | 450 bis 1.550 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 25 bis 80 Euro | 80 bis 510 Euro | 410 bis 1.530 Euro |
Rheinland-Pfalz | 25,56 bis 76,69 Euro | 76,69 bis 511,29 Euro | 511,29 bis 2.556,46 Euro |
Saarland | 25 bis 200 Euro | 75 bis 500 Euro | 500 bis 2.500 Euro |
Sachsen | 20 bis 50 Euro | 40 bis 120 Euro | 300 bis 10.000 Euro |
Sachsen-Anhalt | - | - | - |
Schleswig-Holstein | 20 Euro | 50 bis 200 Euro | 400 bis 1.500 Euro |
Thüringen | 20 Euro | 50 bis 1.500 Euro | 400 bis 1.500 Euro |
Alle Angaben ohne Gewähr!
Oftmals drücken die Behörden jedoch ein Auge zu. Zumindest dann, wenn die "Zu verschenken"-Kiste nicht länger als 24 Stunden draußen steht. Andersfalls gilt es als illegale Müllentsorgung. Wer eine "Verschenkekiste" legal aufstellen möchte, kann eine Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Durch die Sondernutzung des Fußweges können Sie die Kiste dann auch länger als 24 Stunden stehen lassen.
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bua/bos/news.de