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Zwangsversteigerung auf justiz-aktion.de: Bei dieser Auktion sind aktuell nur 2 Euro geboten

Bei justiz-auktion.de dürfen nur Justizbehörden versteigern. Bild: Adobe Stock / S...

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  • Einrichtungsgegenstände aus Zwangsräumung wird versteigert
  • Aktueller Preis bei 2 Euro
  • Bisher 2 Gebote

Hier kann wirklich jeder mitsteigern! Nur 2 Euro sind nötig, um an der Auktion Einrichtungsgegenstände aus Zwangsräumung teilzunehmen. So hoch - oder besser so niedrig - liegt nämlich das aktuelle Höchstgebot. Gestartet war die Auktion bei 1 Euro. Die insgesamt zwei Gebote trieben den Preis auf die aktuellen 2 Euro.
Verkäufer ist das Land Hessen, der das Objekt aktuell in Wiesbaden anbietet. Dort muss das Objekt auch abgeholt werden, eine Zustellung ist nicht möglich.

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Das gibt es aktuell noch zu ersteigern

Auf justiz-auktion.de gibt es noch weitere interessante Zwangsversteigerungen. Groß ist das Interesse aktuell bei der Auktion mit dem Titel VW Bus in Mühldorf. Bereits 36 Gebote wurden abgegeben, vom Startgebot von 320 Euro stieg der Preis auf 7.600 Euro.

Noch tiefer müssen Interessierte für das Objekt Traktor der Marke CLAAS Arion 420 in die Tasche greifen, aktuell eines der teuersten auf justiz-auktion.de. Das Höchstgebot liegt bisher bei 43.300 Euro. Gestartet war die Auktion mit 43.200 Euro. 2 Gebote gab es bereits.
Noch etwas höher lag das Startgebot bei der Versteigerung Packstücke!Nemaxx Pellet Stove,Schlauchboote, Planen.Der Mindestpreis liegt hier bei 100.000 Euro. Bereits 0 Gebote wurden abgegeben. Dadurch stieg der Preis auf 0 Euro.

Das wird in Hessen ebenfalls versteigert

Es gibt noch eine zweite Auktion in Hessen. Sie wird auf justiz-auktion.de mit dem Titel 1 Posten Räumungsgut beworben.

Was ist justiz-auktion.de?

Das Versteigerungsportal justiz-auktion.de wird vom Justizministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen betrieben. Es handelt sich also um ein staatliches Auktionsportal. Verantwortlich für die Abwicklung ist der Landesbetrieb Informationstechnik des Bundeslandes.
Seit 2013 nehmen alle deutschen Bundesländer an dem Portal teil. Auch Österreich beteiligt sich mittlerweile an dem Projekt. Die Zwangsversteigerung wird dort übrigens auch als Exekution bezeichnet.
Nur die Justizbehörden dürfen dort Artikel einstellen. Mitsteigern darf dagegen jeder. NEWLILNE
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wird wurde von unseren Datenjournalisten erstellt und wird auf Basis von aktuellen Daten der Justizbehörden (www.justizauktionen.de) regelmäßig aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 21.11.2024, 06:55 Uhr. +++
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/roj/news.de

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