Fahndung nach geflüchteten Sexualstraftäter: Polizei warnt: Mann aus Sicherungsverwahrung in Meppen geflohen
Erstellt von Sabrina Böhme
17.05.2024 08.05
Die Polizei warnt aktuell vor einem verurteilten Sexualstraftäter. Der Mann ist aus der Sicherungsverwahrung im Strafvollzug im niedersächsischen Meppen geflohen. Er sei am Donnerstagnachmittag bei einem begleiteten Ausgang entwichen, teilte die Polizei am Abend mit.
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Sexualstraftäter aus Meppen auf der Flucht - Spur nach Leer
Laut Polizei führe die Spur zum Mann nach Ostfriesland. Es lägen Hinweise vor, dass sich der Flüchtige im benachbarten Landkreis Leer aufhalten könnte, hieß es. Die Fahndung blieb bisher erfolglos. Meppen befindet sich in der Nähe der Grenze zu den Niederlanden.
- Verurteilter Sexualstraftäter aus Sicherungsverwahrung in Meppen geflohen
- Polizei sucht nach Geflüchteten mit Foto
- Ermittler geht von keiner Gefahr für Bevölkerung aus
Polizei fahndet nach geflüchteten Sexualstraftäter mit Foto
Die Polizei fahndet nach dem Mann und hat ein Foto von ihm veröffentlicht. Wer den Gesuchten antreffe, solle Abstand zu ihm halten und den Notruf 110 wählen, hieß es. Der Flüchtige sei 1,72 Meter groß, habe einen grau melierten Schnäuzer, Bauchansatz und grau-blonde schüttere Haare. Der Mann trug zum Zeitpunkt seines Verschwindens ein rotes kurzärmeliges Hemd und blaue Jeans. Die Bevölkerung sei durch den Mann aber nicht besonders gefährdet, so die Ermittler, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem NDR Niedersachsen. Zeugen, die Hinweise zum Aufenthaltsort des gesuchten Mannes haben, sollen sich bei der Polizei unter der Telefonnummer (0491) 97 69 02 22 melden.
Was ist eine Sicherheitsverwahrung?
Die Sicherungsverwahrung hat generell einerseits das Ziel, die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten der oder des Verurteilten zu schützen. Andererseits sollen die Sicherungsverwahrten im Vollzug fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Sicherheitsverwahrung schließt sich nach einer Haftstrafe an. Die Gefängnisstrafe muss aber mindestens zwei Jahre dauern, damit gegen Häftlinge eine Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Die Dauer wird von der zuständigen Strafvollstreckungskammer überprüft.
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bos/news.de/dpa