Brutale Attacke in Magdeburg: Mann (33) totgeprügelt - Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen drei Jugendliche
Erstellt von Martin Gottschling
16.05.2024 15.52
- Mann (33) in Magdeburg tot geprügelt
- Drei Jugendliche unter Tatverdacht
- Polizei ermittelt zur Todesursache
In der Landeshauptstadt Magdeburg (Sachsen-Anhalt) ist ein 33-jähriger Mann von mehreren Jugendlichen angegriffen worden. Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, verstarb das Opfer wenige Tage später.
Mann (33) stirbt nach Angriff durch Jugendliche in Magdeburg
Zu der brutalen Attacke kam es bereits am vergangenen Freitag, 10. Mai, im Stadtteil Neu Olvenstedt. Der Verstorbene war mit einem weiteren Mann (30) im Scharnhorstring an der Ecke Bruno-Traut-Ring unterwegs. Gegen 1.15 Uhr sei das Duo unvermittelt aus einer Gruppe heraus angegriffen worden. Sie konnten fliehen und alarmierten Rettunsgkräfte. Unter Tatverdacht stehen drei Jugendliche (zwei 14-Jährige und ein 16-Jähriger). Sie wurden laut Polizei bereits vernommen. Seit Tagen wurde bereits wegen Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt.
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Polizei ermittelt zu Todesursache, Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe
Weitere Hintergründe zu der Auseinandersetzung sind noch unklar. Eine rechtsmedizinische Untersuchung soll neue Erkenntnisse zur genauen Todesursache des 33-Jährigen bringen. Er wurde aufgrund seiner schweren Verletzungen notoperiert. Schließlich konnten die Ärzte nichts mehr für ihn tun.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg prüft nach dem Tod des Mannes neue Vorwürfe gegen die drei Jugendlichen. Zunächst habe der Haftrichter die Tat als gemeinschaftliche Körperverletzung bewertet und daher keinen Haftbefehl erlassen, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage am Donnerstag mit. Nach dem Tod des Opfers stehe inzwischen mindestens eine Körperverletzung mit Todesfolge im Raum. Die Ermittlungen dauerten an.
Welche Strafen drohen den Jugendlichen?: Gemäß Paragraf 105 des Jugendgerichtsgesetzes kann ein Heranwachsender in Deutschland maximal zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt werden (bei Mord oder einer besonderen Schwere der Schuld auch zu 15 Jahren). Strafmündig sind hierzulande alle Personen ab 14 Jahren. Das Jugendstrafrecht kann für Personen angewandt werden, bis sie das 21. Lebensjahr erreichen. Nähere Informationen dazu lesen Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.
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