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Kinderpornos im Schüler-Chat: Junge soll Missbrauch von eigener Schwester gefilmt haben - Polizei ermittelt

Ein minderjähriger Junge soll seine eigene Schwester sexuell missbraucht und Videoaufnahmen davon in Schülerchats verbreitet haben - jetzt ermittelt die Polizei (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / thebigland45

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Es ist ein aufrüttelnder Fall, mit dem es die Ermittler der BAO Herkules aktuell zu tun haben. BAO Herkules steht für "Besondere Aufbauorganisation" und beschreibt eine Ermittlergruppe der Polizei Essen, die sich dem Kampf gegen Kinder- und Jugendpornographie und sexuelle Gewalt gegen Minderjährige verschrieben hat.

Junge missbraucht Schwester und verbreitet Video-Aufnahmen in Chats - Polizei ermittelt

Die aktuellen Ermittlungen, zu denen die Essener Polizei Ende März 2024 in einer Pressemitteilung Auskunft gibt, sind wahrlich erschreckend. In einem Schüler-Chat sollen Videoaufnahmen verbreitet worden sein, die den sexuellen Missbrauch eines Mädchens durch dessen Bruder zeigen sollen. Besonders schockierend: In Umlauf gebracht wurden die Aufnahmen ersten Erkenntnissen zufolge von dem Jungen, der in dem Clip seine Schwester missbraucht. Beide Kinder seien jünger als 14 Jahre.

Eltern schlagen nach Kinderpornos im Klassenchat Alarm - Spezialteam der Polizei Essen ermittelt

Die Essener Polizei erlangte von dem Vorfall Kenntnis, als in dem Chat aktive Schüler, die der "Bild" zufolge eine Realschule in Oberhausen besuchen sollen, sich ihren Eltern zu dem Gesehenen anvertrauten und die Erziehungsberechtigten daraufhin die Polizei alarmierten. Nun liegt der Fall bei der BAO Herkules.

Kinderpornos in Gruppenchats: So handeln Sie richtig, ohne sich strafbar zu machen

Den aktuellen Fall aus Essen nahm die Polizei zum Anlass, erneut deutlich darauf hinzuweisen, dass jedweder Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinderpornographie strafbar ist und entsprechend geahndet werden kann. Das treffe der Polizei zufolge nicht nur auf Erwachsene, sondern auch Jugendliche ab 14 Jahren zu, die kinderpornographische Materialien beispielsweise in Online-Chats wie WhatsApp versenden oder erhalten.

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Die Empfehlungen der Polizei sind deshalb unmissverständlich: Kinderpornographische Fotos oder Videos umgehend bei der Polizei melden, um Ermittlungen zu ermöglichen, die weitere Missbrauchshandlungen beenden und Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen können. Keinesfalls sollten kinderpornographische Inhalte weitergeleitet oder kommentiert werden, stattdessen wird das sofortige Verlassen von Chatgruppen empfohlen, in denen das Material kursiert. Vor allem Eltern seien der Polizei zufolge in der Pflicht, ihre Kinder frühzeitig im Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren und auf Gefahren, beispielsweise durch Kinderpornographie, aufmerksam zu machen.

Zudem gibt es kompetente Anlaufstellen, die Hinweise auf mutmaßlichen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen entgegennehmen. Unter der Telefonnummer 0800 0 431 431 ist ein Hinweistelefon erreichbar, das Bürgerinnen und Bürger konsultieren können, wenn der Verdacht auf Missbrauchshandlungen zum Nachteil Minderjähriger besteht.

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