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Hitlergruß-Skandal: Verfahren gegen terrorverdächtigen Polizisten und Soldaten eingestellt

Das Hitlergruß-Verfahren gegen einen Polizisten und einen Soldaten wurde jetzt eingestellt. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Racle Fotodesign

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Ein Polizist aus Niedersachsen und ein Berufssoldat aus Nordrhein-Westfalen sollen im Oktober 2020 bei einer Demonstration in Dresden den Hitlergruß gezeigt haben. Die beiden hatten sich zunächst gegen ihre Strafen gewehrt. Nun wurde die Verfahren eingestellt.

Hitlergruß-Verfahren gegen Soldaten und Polizisten eingestellt

Das Landgericht Dresden stellte die Verfahren gegen die beiden Männer am Montag in einem Berufungsprozess aber letztlich aus unterschiedlichen Gründen ein. Der Berufssoldat stimmte nun zu, eine Geldauflage von 800 Euro zu zahlen, damit das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Bei dem 60 Jahre alten Kriminalbeamten aus dem niedersächsischen Alfeld befanden die Richter, dass mit Blick auf seine drohende Verurteilung wegen einer Verschwörung sogenannter Reichsbürger eine Strafe nicht besonders ins Gewicht fallen würde. Die Staatsanwaltschaft stimmte zu.

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Hitlergruß-Polizist droht Verurteilung wegen Reichsbürger-Verschwörung

 

Der Polizist befindet sich seit Dezember 2022 unter Terrorverdacht in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe geht davon aus, dass er zum nahen Umfeld der mutmaßlichen "Reichsbürger"-Terrorzelle rund um Heinrich Prinz Reuß gehört, die einen Umsturz in Deutschland geplant und vorbereitet haben soll.

Am 31. Oktober 2020 sollen er und der 58-jährige Berufssoldat aus der Nähe von Dortmund gemeinsam auf der Bühne einer Querdenker-Demo in Sachsens Landeshauptstadt gesprochen und dabei den Hitlergruß gezeigt haben. Der Niedersachse war deswegen Ende 2021 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt worden und in Widerspruch gegangen.

Nach Hitlergruß-Skandal: Soldat muss bloß 800 Euro zahlren

Zum Fall des Berufssoldaten sagte der Vorsitzende Richter Peter Lames: "Die Schuld wiegt nicht so schwer, dass es einer strafrechtlichen Verurteilung bedarf." Der Mann muss nun eine Geldauflage von 800 Euro zahlen. Da er nicht vorbestraft sei und die Tat fast drei Jahre zurück liege, habe sich die Kammer gefragt habe, ob das Verfahren nicht auch aus Opportunitätsgründen eingestellt werden könne. Rund ein Dutzend Anhänger hatten vor Verhandlungsbeginn vor dem Gerichtsgebäude für die Angeklagten demonstriert.

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rad/news.de/dpa

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