Panorama

Prozess am Landgericht Düsseldorf: Schülerin (18) zu Prostitution und Gruppensex gezwungen - Zuhälter (35) angeklagt

Für eine Reihe von Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch muss sich ein mutmaßlicher "Loverboy" seit dem 1. August 2023 vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Bild: picture alliance/dpa | Martin Höke

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Am Landgericht Düsseldorf wird dieser Tage einem 35-Jährigen der Prozess gemacht, dem abscheulichste Verbrechen zur Last gelegt werden. In der "Bild" ist davon zu lesen, dass sich der Angeklagte wegen Vorwürfen verantworten muss, eine 18-jährige Berufsschülerin zu Gruppensex gezwungen und in die Prostitution genötigt zu haben.

Brutalo-Zuhälter vor Gericht: Zwang er eine Schülerin zu Gruppensex und Prostitution?

Die Bekanntschaft mit der damals 18-Jährigen soll der Angeklagte im Jahr 2018 über Instagram eingefädelt haben. Die junge Frau verfiel dem heute 35-Jährigen und der von ihm abgezogenen "Loverboy"-Masche, zog für ihn sogar nach Düsseldorf um. Als das junge Paar jedoch gemeinsam in den Urlaub reiste, zeigte der vermeintliche Charmeur sein wahres Gesicht: Die junge Frau soll im Libanon zu Gruppensex mit mehreren Freunden und Verwandten des 35-Jährigen gezwungen worden sein. Als sich die 18-Jährige widersetzte, sei ihr körperliche Gewalt zugefügt worden.

Schülerin brutal in die Prostitution gezwungen: 18-Jährige lernte Peiniger bei Instagram kennen

Nach der Auslandsreise sei der Berufsschülerin in Düsseldorf weiter die Hölle auf Erden bereitet worden. Unter Gewaltandrohungen gegen ihre Verwandten wurde die 18-Jährige in die Prostitution gezwungen und musste nicht nur für Luxuswünsche ihres Zuhälters, sondern auch für dessen Mietzahlungen und zur Begleichung von Strafzetteln anschaffen. Die junge Frau habe sich der "Bild" zufolge erst nach mehreren Monaten von ihrem Peiniger losreißen können, als dieser sich durch sie bereits um mehr als 84.000 Euro bereichert habe.

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Brutalo-Zuhälter auch wegen Waffenbesitzes, Menschenhandels und Erpressung angeklagt

Für den Angeklagten ist der aktuelle Prozess am Landgericht in Düsseldorf nicht der erste Konflikt mit dem Gesetz. Der mutmaßliche Zuhälter hat 2022 bereits eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung kassiert, nachdem er einen Mann niederstach. Ob das Gericht dem Angeklagten seine Ausführungen zu seiner schweren Jugend und seinem nach eigenem Bekunden vollzogenen Sinneswandel abnimmt, bleibt abzuwarten: Das Urteil gegen den 35-Jährigen, der in parallel laufenden Prozessen unter anderem wegen Waffenbesitzes, Verkehrsgefährdung, Menschenhandels und Erpressung angeklagt ist, wird Mitte Dezember 2023 erwartet.

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