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Kindesmissbrauch im Park: Schock-Urteil! Täter (21) muss nicht in Haft, weil er zu jung ist

Ein verurteilter Vergewaltiger muss wegen seines Alters nicht in Haft. (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ AungMyo

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Ein mittlerweile 21-jähriger Mann wurde vom High Court in Schottland wegen der Vergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in einem Park verurteilt. Doch die Entscheidung des Gerichts macht fassungslos. Der Richter entschied, dass der Täter keine Haftstrafe absitzen muss, weil er zu jung ist.

Vergewaltigung in Schottland: Täter (21) muss wegen seines Alters nicht ins Gefängnis

Richter Lord Lake zog neben der Schuldfähigkeit auch das Alter des Mannes bei der Strafbemessung mit heran, wie er in der Urteilsverkündung verkündete: "Wenn diese Straftat von einem Erwachsenen über 25 Jahren begangen wird, droht eine Strafe von vier oder fünf Jahren. Ich halte das nicht für angemessen und beabsichtige nicht, Sie ins Gefängnis zu schicken. Sie sind ein Ersttäter ohne Vorgeschichte im Gefängnis - Sie sind 21 und waren damals 17. Das Gefängnis lässt mich nicht glauben, dass dies zu Ihrer Rehabilitation beitragen wird", zitiert der "Daily Mirror" den Richter. Statt einer Haftstrafe muss der Mann 270 Stunden unbezahlte Arbeit ableisten und wurde für drei Jahre in das Register für Sexualstraftäter aufgenommen. Außerdem stellte ihn das Gericht unter Aufsicht. Der Verteidiger Donald Findlay KC kündigte an, dass er gegen das Urteil in Berufung gehen will.

Fassungslosigkeit nach Urteil in Vergewaltigungsprozess

Das Urteil entsetze Wohlfahrtsverbänden und Politiker."Dies ist ein äußerst schwerwiegender Fall, und wir sind schockiert, dass der Täter nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In Anbetracht der Schwere dieses Verbrechens und der Tatsache, dass es vor dem High Court verhandelt wurde, erscheint uns dieses Urteil besorgniserregend milde zu sein", sagte Sandy Brindley, Geschäftsführerin von Rape Crisis Scotland. 

Der justizpolitische Sprecher der schottischen Konservativen, Jamie Greene, verurteilte die Entscheidung ebenfalls: "Es bestätigt einmal mehr, wie fehlgeleitet die Strafzumessungsrichtlinien der SNP in Wirklichkeit sind und wie sehr den Richtern dadurch die Hände gebunden sind." Er sieht es als "totale Beleidigung" für das "Opfer" an, dass der Mann nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. 

Haben Sie, ein Angehöriger oder Freunde sexuelle Gewalt erlebt? Beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" erhalten Sie Hilfe unter der Telefonnummer: 0800 22 55 530. Weitere Hilfsangebote finden Sie hier.

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