Mega-Warnstreik am 27.03.23: Schulpflicht und Recht auf Homeoffice? DAS müssen Arbeitnehmer heute wissen
Erstellt von Martin Gottschling
27.03.2023 07.22
Am kommenden Montag droht in Deutschland großes Chaos. Die Gewerkschaften EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) und Verdi haben für den 27. März bundesweit Streiks im Bus-, Bahn-, Luft- und Schifffahrtsverkehr angekündigt. Viele Angestellte fragen sich jetzt: Wie komme ich jetzt noch zur Arbeit, kann ich vielleicht sogar einfach frei nehmen? Was muss ich machen, damit mir kein Ärger droht? Und wie bringe ich meine Kinder am Montag in Schule oder Kita? Experten klären in verschiedenen Medien darüber auf.
Mega-Warnstreik am 27.03.2023: Das müssen Arbeitnehmer wissen
Gegenüber der "Bild"-Zeitung hat sich die Arbeitsrechtsexpertin Livia Merla von der Berliner Kanzlei Merla Ganschow & Partner über Rechte und Pflichte der Bürger während des Warnstreiks geäußert. Laut der Expertin besteht die Arbeitspflicht auch am Montag vor, zudem gebe es in Deutschland bislang kein Recht auf Homeoffice. Dies gelte auch für Pendler. "Da sich Homeoffice in vielen Arbeitsbereichen jedoch als gute Alternative herausgestellt hat, sollte man hier zeitnah mit seinem Arbeitgeber in Kontakt treten. Das Einverständnis ist jedoch Voraussetzung", so Livia Merla gegenüber "Bild". Mit Einverständnis des Arbeitgebers könnte man am Montag auch sein Kind in einigen Bereichen an den Arbeitsplatz mitbringen. Da das sogenannte Wegerisiko beim Arbeitnehmer liegt, könnte ihm Ärger drohen, wenn er nicht rechtzeitig bei seinem Job erscheint. Laut Merla müsse der Arbeitnehmer für eine alternative Beförderungsmöglichkeit sorgen.
Besteht die Schulpflicht bei Warnstreiks weiter?
Auch der Heidelberger Rechtsanwalt Michael Eckert empfiehlt gegenüber "Focus online": "Sich rechtzeitig auf den Weg machen. Das kann auch bedeuten, ein, zwei Stunden früher loszufahren. Und auf jeden Fall sollte man dem Chef sagen, dass es später wird. So lässt sich Ärger vermeiden". Ein Sprecher des Kultusministeriums teilte "Focus Online" außerdem mit, dass auch die Schulpflicht bei Warnstreiks im Öffentlichen Personennahverkehr weiter bestehe. Allerdings stehe es den Schulen zu, darüber zu entscheiden, ob sie im Sinne der Schulbesuchsverordnung vom Unterricht befreien (zum Beispiel wenn Kinder auf Bus und Bahn angewiesen sind, um zur Einrichtung zu kommen). Mit Fehlzeiten sollten Schulen auch kulant umgehen, möglicherweise kann der Unterricht auch digital stattfinden. "Vielleicht helfen auch von den Eltern eingerichtete Fahrgemeinschaften für die Kids.", schreibt dazu auch Christoph Schneider von der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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