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Energiepreispauschale: In nur 4 Schritten! So einfach erhalten auch Sie die 200 Euro vom Staat

In nur vier Schritten können Sie sich die 200-Euro-Energiepauschale vom Staat holen. Bild: Adobe Stock / Racamani

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Aufgrund der Energiekrise und der damit einhergehenden hohen Preise für Gas und Strom unterstützt der Staat einige Bürgerinnen und Bürger jetzt mit einer Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Wie man diese erhält, verraten wir Ihnen hier.

Energiepreispauschale vom Staat für Studierende: So erhalten Sie die Einmalauszahlung von 200 Euro

Nicht jeder hat einen Anspruch auf die Energiepauschale. Personen, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren, können das Geld jedoch beantragen. Dazu wird allerdings vorausgesetzt, dass die Person an dem Stichtag ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland hatte.

Die Finanzspritze soll nicht nur Vollzeitstudenten unterstützen, welche die oben genannten Kriterien erfüllen, sondern auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester absolvieren. Zudem werde das Geld nicht versteuert, jedoch auch nicht fürSozialleistungen angerechnet.

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Einmalzahlung von 200 Euro: In vier Schritten die Energiepauschale erhalten

Die Einmalzahlung soll ab dem 15. März 2023 beantragt werden können - und das in vier Schritten. Studierende erhalten einen Zugangscode (ihren persönlichen digitalen Schlüssel) durch ihre Ausbildungsstätte. Diesen müssen sie im ersten Schritt in dem Portal einmalzahlung200.de eingeben. Anschließend sollen sie mit einer BundID ihre Identität nachweisen. Die BundID kann schon vorab erstellt werden. Ein einfaches Konto mit Nutzername und Passwort ist für das Vorhaben ausreichend, die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat" sind somit nicht nötig.

Im dritten Schritt wird der Antrag ausgefüllt, die Kontoverbindung eingegeben, die Erklärung bestätigt und der Antrag abgesendet. Erfüllt der Antragsteller alle nötigen Voraussetzungen, erhält er den Bescheid zur Bewilligung der Auszahlung per E-Mail und die 200 Euro Energiepauschale auf sein Konto. Wie "RTL" berichtet, hätten (Stand 10.03.2023) noch nicht alle Studierende Informationen zu dem Verfahren, geschweige denn einen Zugangs-Code erhalten. Dieser ist für die Antragstellung jedoch essenziell.

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