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Karneval: Bis zu 10.000 Euro Bußgeld! Diese Faschingskostüme sind verboten

Nicht alle Faschingskostüme sind an Karneval erlaubt. Bild: AdobeStock / Kotarl

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Obwohl beim Karneval wohl mit so manchem Tabu gebrochen wird, ist die Narrenfreiheit nicht grenzenlos. Vor allem bei der Wahl der Verkleidung ist Vorsicht geboten. Einige Faschingskostüme sind nämlich strikt verboten. Im schlimmsten Fall drohen saftige Bußgelder.

Keine Narrenfreiheit an Karneval: Von DIESEN Faschingskostümen sollten Sie die Finger lassen

Zu den beliebtesten Kostümen der Deutschen gehören Piraten, Tiere, Märchenfiguren und Clowns. Auf einige Kostüme sollten Karnevalisten jedoch besser verzichten. So stehen unter anderem Verkleidungen die Stereotype wie Geschlecht, Hautfarbe oder Kultur bedienen oft in der Kritik. Vor allem um das sogenannte "Indianer"-Kostüm entbrennt regelmäßig eine heftige Diskussion. Unsere Vorstellung von "Indianern" entsprechen rassistischen Stereotypen aus Büchern und Filmen, die nicht von Indigenen selbst geschrieben oder produziert wurden. Das spiegelt sich auch in entsprechenden Faschingskostümen wider. Doch während Karnevalisten mit einem derartigen Kostüm eine moralische Grenze überschreiten, verstoßen andere Verkleidungen sogar gegen geltendes Recht.

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10.000 Euro Bußgeld! Diese Faschingskostüme sind verboten

In Deutschland ist es unberechtigten Personen nicht erlaubt, Polizeiuniformen zu tragen. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu Verwechslungen mit richtigen Polizeibeamten kommt. Auch echt wirkende Waffen-Attrappen sind an Karneval tabu. Wie "bussgeldkatalog.org" schreibt, dürfen "Anscheinswaffen" laut § 42a Waffengesetz nicht mitgeführt werden. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Auch von anderen Kostümen sollten Karnevalisten besser die Finger lassen. So ist es generell untersagt, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Darunter fallen unter anderem rechtsextremistische Symbole wie Hakenkreuze und Hitlergruß. 

Vorsicht, Exhibitionismus! Darauf sollten Sie an Karneval verzichten

Aber auch eigentlich harmlose Verkleidungen können problematisch werden: So können Sie mit freizügigen Kostümen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wenn diese zu viel nackte Haut zeigen. Derartige Faschingsverkleidungen können als exhibitionistische Handlung oder Erregung öffentlichen Ärgernisses geahndet werden.

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/rad/news.de

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