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Irres Urteil in Großbritannien: Mutter füllt Teenie (15) mit Drogen und Alkohol für Sex ab - das ist das Gerichtsurteil

Ein 15-Jähriger wurde mit Drogen und Alkohol gefügig gemacht und von einer 28-Jährigen verführt - doch die Dreifach-Mutter muss trotzdem nicht ins Gefängnis (Symbolfoto). Bild: Adobe Stock / Thamyris

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Was bringt eine Mutter von drei Kindern dazu, sich an Minderjährigen zu vergehen? Dieser Frage ging unlängst das Gericht im südenglischen Canterbury nach. Dort saß eine Frau namens Nicole Limes auf der Anklagebank, der der sexuelle Missbrauch, der Besitz kinderpornographischen Materials sowie der Besitz und die Weitergabe von Drogen zur Last gelegt wurde. Über die Einzelheiten des Falles ist aktuell im britischen "Daily Star" zu lesen.

Dreifach-Mutter (28) füllt Teenie vor Sex mit Alkohol und Drogen ab

Nicole Lines soll der Anklage zufolge einen 15 Jahre alten Jugendlichen bezirzt haben, um sich sexuell mit ihm einzulassen. Um den Teenager gefügig zu machen, soll die 28-Jährige dem Minderjährigen Alkohol und Cannabis eingeflößt haben - für den Jugendlichen ein Abenteuer sondergleichen, das seine Gefühlswelt ordentlich durcheinanderwirbelte. Der 15-Jährige habe sich verliebt gefühlt und sei immer abhängiger von seiner älteren Liebhaberin geworden, die infolge einer schwierigen Kindheit psychische und physische Probleme entwickelt habe.

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Angeklagte gibt Sex mit Minderjährigem zu - das ist das Gerichtsurteil

Vor Gericht gab die 28-Jährige, selbst Mutter dreier Kinder, zu Protokoll, sie habe sich einsam und traurig gefühlt und deshalb die Nähe des Jugendlichen gesucht. Die Angeklagte bekannte sich schuldig, in zwei Fällen sexuelle Kontakte zu dem Minderjährigen gehabt zu haben. Das Gericht in Canterbury fällte inzwischen ein Urteil: Nicole Lines wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und kam somit um eine Haftstrafe herum. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Nicole Lines zwar schwere sexuelle Vergehen nachgewiesen werden konnten, die jedoch als isolierte Einzeltaten eingestuft wurden, die nicht auf pädophile Neigungen zurückzuführen seien.

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