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Madeleine McCann News: Haftbefehl erlassen! Hauptverdächtiger muss sich wegen Sexualstraftaten verantworten

Gegen den Hauptverdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann wurde ein Haftbefehl wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten erlassen. Bild: picture alliance / Steve Parsons/PA Wire/dpa | Steve Parsons

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Noch immer beschäftigt die Justiz der mysteriöse Fall um Madeleine McCann. Die dreijährige Britin war 2017 gemeinsam mit ihren Eltern und Zwillingsgeschwistern im Portugal-Urlaub, als sie aus einer Apartmentanlage verschwand und bis heute weder lebendig noch tot entdeckt werden konnte. Eine offenbar heiße Spur führte nach Deutschland. Der Sexualstraftäter Christian B. wurde zum Hauptverdächtigen in dem Fall.

Madeleine McCann News: Haftbefehl gegen Hauptverdächtigen Christian B.

Jetzt wurde gegen den verdächtigen Deutschen ein Haftbefehl erlassen. Die zuständige Strafkammer habe einen dringenden Tatverdacht für fünf Sexualstraftaten bejaht, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben.

Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt im Vermisstenfall um britisches Mädchen Maddie

Eine Vollstreckung des neuen Haftbefehls ist laut Gericht derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte aufgegriffen worden. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert. Die Genehmigung soll durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.

Die "Bild" zitiert den Verteidiger des beschuldigten Christian B., dieser zeigt sich unbeeindruckt von den neuen Entwicklungen: "Das war absehbar, zumal Braunschweig als ein Gerichtsort gilt, bei dem zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft kaum ein Blatt Papier passt. Letztlich ist der Haftbefehl derzeit noch völlig wirkungslos, da er nicht vollstreckt werden darf." Der Haftbefehl könnte zum Beispiel lediglich eine Entlassung verhindern, wenn seine derzeitige Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde.

Christian B. sitzt wegen Vergewaltigung im Gefängnis

Derzeit sitzt der 45-Jährige eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam. Zuletzt hatte der Deutsche behauptet, die Polizei würde ihn mental foltern, um ihn zu einem Geständnis im Fall Maddie zu zwingen.

Für die Zeit danach sieht die 2. Strafkammer in Braunschweig auch die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben, wie eine Sprecherin erläuterte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zuständig, weil der Verdächtige vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatte. Ein Prozess gegen Christian B. wird frühestens ab Januar 2023 erwartet.

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/bos/news.de/dpa

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