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Attendorn: Mädchen (8) jahrelang eingesperrt! Jugendamt erhielt mehrfach anonyme Hinweise

Ein acht Jahre altes Mädchen soll nahezu sein gesamtes Leben lang in einem Haus im Sauerland festgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft in Siegen ermittelt gegen die Mutter des Kindes und die Großeltern. Bild: picture alliance/dpa | Markus Klümper

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In dem drastischen Fall eines achtjährigen Mädchens, das fast sein gesamtes Leben lang in einem Haus im Sauerland festgehalten worden sein soll, gab es bereits länger anonyme Hinweise. Doch erst jetzt konnte das Kind befreit werden.

Mädchen (8) jahrelang in Haus festgehalten: Jugendamt erhielt anonyme Hinweise

Vor zwei Jahren und vor einem Jahr seien zwei anonyme Hinweise beim Jugendamt eingegangen, sagte Fachbereichsleiter Michael Färber am Montag. "Wir sind dem sofort nachgegangen, aber es gab keine stichhaltigen Hinweise oder konkreten Anhaltspunkte, dass sich das Mädchen dort aufhielt." Man habe daher keine rechtliche Möglichkeit gehabt, das Haus zu betreten - das sei auch die damalige Einschätzung der Polizei gewesen, schilderte Färber. "Wir haben keine Anzeichen gefunden, die bestätigt hätten, dass das Kind und seine Mutter bei den Großeltern in Attendorn leben." Auch "Sauerlandkurier" und WDR hatten über Hinweise ans Jugendamt berichtet.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mutter und Großeltern

Gegen die Mutter des Kindes und die Großeltern ermittelt die Staatsanwaltschaft in Siegen wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Sie geht davon aus, dass sie dem Mädchen fast sieben Jahre lang nicht ermöglicht hatten, "am Leben teilzunehmen" - nicht an Kita, Schule oder am Spiel mit anderen Kindern. Die Ermittlungen laufen, sagte Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss. Die Hintergründe seien noch unklar. Mutter und Großeltern schweigen bisher, Zeugen wurden weiter befragt.

Hintergründe unklar! Warum sperrte die Mutter ihre Tochter ein?

Der Hintergrund: Die Mutter hatte sich im Sommer 2015 aus Attendorn abgemeldet und als neuen Wohnort für sie und ihre Tochter eine Adresse in Italien angegeben, wie Färber, Fachbereichsleiter im Kreis Olpe, sagte. Offenbar habe die Mutter vermeiden wollen, dass ihre Tochter Umgang mit ihrem - getrennt von den beiden lebenden - Vater hat. Dieser wandte sich Färber zufolge ans Familiengericht, das 2016 das Sorgerecht für beide Elternteile bekräftigte. Sogar beim Gerichtsentscheid sei als Wohnort der Mutter und Tochter eine italienische Adresse angegeben gewesen, unterstrich Färber.

Dem Oberstaatsanwalt zufolge ist die Motivlage noch nicht bekannt. Es gebe keine Hinweise auf einen aktuellen Sorgerechtsstreit - also nach den Vorkommnissen von 2015/16. Ob es danach unter den Partnern internen Streit um das Sorgerecht gab, "kann ich nicht ausschließen, aber auch nicht bestätigen".

Mädchen bei Hausdurchsuchung in Attendorn gefunden

Erst als sich im Juni 2022 ein Ehepaar - mit Namen - ans Jugendamt wandte und angab, sie hätten das Mädchen gesehen, sei Bewegung in den erschütternden Fall gekommen, berichtete Färber. Man habe mit Hilfe von Bundesjustizministerium und italienischen Behörden herausgefunden, dass Mutter und Tochter nie in Italien gelebt hatten. Bei einer Hausdurchsuchung am 23. September in Attendorn stieß man dort auf das Kind. Hinweise auf eine körperliche Misshandlung oder Unterernährung gab es nicht. Das Kind ist laut Jugendamt seit 23. September bei einer Pflegefamilie untergebracht. Man biete jegliche Unterstützung an, auch bei einer psychologischen Aufarbeitung.

Für die Achtjährige ist nun nach Einschätzung des Kinderschutzbundes eine behutsame Begleitung ganz zentral. "Für das Kind steht jetzt die Welt kopf. Es wird sich fühlen wie auf einem anderen Planeten", gab Nicole Vergin vom Kinderschutzbund NRW zu Bedenken. Grundbedürfnisse des Mädchens seien offenbar ebenso missachtet worden wie grundlegende Kinderrechte auf Bildung, Spielen oder soziale Kontakte. Das werde Auswirkungen auf die mentale, psychische oder auch motorische Entwicklung des Kindes haben - auch wenn eine genaue Diagnose aus der Ferne nicht möglich sei.

Es gehe nicht darum, dass das Kind nun rasch Defizite aufhole, sondern es müsse zu zunächst seelisch stabilisiert werden, betonte Sozialpädagogin Sabine Müller-Kolodziej vom Kinderschutzbund. Auch wenn die drei Erwachsenen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssten, solle dem Kind ein begleiteter Umgang mit ihnen weiter ermöglicht werden, um es nicht zu entwurzeln. Das Kind habe nie ein anderes Leben oder andere Menschen kennengelernt. Es habe auch nicht gelernt, sich selbst zu behaupten und abzugrenzen. Alle Stellen unter Einbeziehung von Kinderpsychologen müssten nun eng zusammenarbeiten.

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/bos/news.de/dpa