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Bußgelder beim Grillen: Bis zu 5.000 Euro Strafe: Hier wird das Grillen teuer

Beim Grillen im Park, am See oder Wald können Strafen drohen. Bild: Adobe Stock/ ivanko80

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  • Grillen ist nicht überall erlaubt
  • Wer in Parks oder wild grillt, dem können Strafen drohen
  • Bußgelder von bis zu 5.000 Euro möglich

Wenn es draußen wärmer wird, holen viele Menschen umgehend ihren Grill heraus. Für Grillfans gibt es doch nichts Schöneres als Würstchen, Brot oder Steaks im Park oder im heimischen Garten zu grillen. Doch ist das eigentlich erlaubt?

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Ist das Grillen im Garten und auf dem Balkon erlaubt?

Im Garten oder auf dem eigenen Balkon zu grillen, gehört für viele Menschen zur Sommerzeit einfach dazu. Ob man dadurch Ärger mit dem Gesetz bekommt, lässt sich rechtlich nicht genau sagen. Je nach Bundesland regeln sogenannte Nachbarschaftsrechte und die Grillverordnung des jeweiligen Bundeslandes die Lage. In jedem Fall gilt immer, Rücksicht zu nehmen und seine Nachbarn mit dem Rauch nicht zu stören. Sollte im Mietvertrag das Grillen eindeutig untersagt sein, dürfen Mieter und Mieterinnen nicht einfach den Grill auf dem Balkon anmachen.

Grillen am See und im Park: Drohen Bußgelder?

Wer draußen grillen will, darf nicht überall einfach so sein Grillgut brutzeln. Generell ist das Grillen in Parks und auf öffentlichen Plätzen nicht erlaubt. Solange Schilder es nicht explizit erlauben, muss der Grill kalt bleiben. Das gilt auch für das Grillen am See. In einigen Bundesländern müssen auch weitere Anforderungen beachtet werden, wie zum Beispiel der Abstand zum Boden. Sollten Griller das nicht machen, könnte eine Ordnungswidrigkeit drohen. In Hannover, Essen und Düsseldorf ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen erlaubt.

Hohe Strafen für Wild-Griller: So teuer wird es hier

Richtig teuer kann es werden, wenn Wild-Griller im Wald brutzeln und das Naturschutzgesetz missachten. Das bedeutet: Tiere und die Natur dürfen durch Rauch oder Müll vom Grill nicht beschädigt werden. Deshalb gilt im Wald nicht ohne Grund ein Grillverbot. Bei kleinen Verstößen müssen Grillsünder 20 Euro zahlen. In Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Naturdenkmälern drohen noch höhere Strafen. Besonders teuer wird es zum Beispiel, wenn eine Grube zum Grillen ausgehoben wird. Da sieht das Gesetz eine Strafe von 5.000 Euro vor. Auch in den Bundesländern variieren die Bußgelder. In Bremen beträgt das Verwarngeld fünf Euro, in Mainz 35 Euro und in Frankfurt am Main sogar 120 Euro.

Hinweis: Sind Sie sich unsicher, ob Sie draußen grillen dürfen? Fragen Sie lieber bei Ihrer Gemeinde nach. Die jeweiligen Verordnungen stehen meistens auch im Internet zur Verfügung. So schützen Sie sich vor einer Strafe.

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