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Bußgelder im Nah- und Fernverkehr: Kosten-Schock 3G! SO teuer werden Bus und Bahn für Corona-Sünder

Bußgeld-Schock im Nah- und Fernverkehr: Ab sofort gilt 3G in Bus und Bahn. Bei Verstößen drohen Corona-Sündern heftige Geldstrafen. Bild: (Symbolbild) Blue Planet Studio/AdobeStock

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Ab diesem Mittwoch gelten schärfere Corona-Regeln in Bussen und Bahnen: Ab heute müssen Fahrgäste gemäß der sogenannten 3G-Regeln entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Andernfalls müssen sie an der nächsten Station aus dem jeweiligen Fahrzeug aussteigen - und tief in die Tasche greifen. DIESE Bußgelder drohen 3G-Sündern.

3G im Fernverkehr: Deutsche Bahn kontrolliert stichprobenhaft in Zügen und S-Bahnen

Die Deutsche Bahn hatte bereits am Dienstag angekündigt, die 3G-Nachweise in ihren Zügen und Bussen stichprobenhaft während der Fahrt zu kontrollieren. Zuständig seien dafür die eigenen Sicherheitsdienste sowie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. "Dazu gehören rund 4200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen", teilte die Bahn mit.

3G-Regel in Zügen und S-Bahnen: 400 Kontrollen täglich im Fernverkehr

"Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant." Wer keinen Nachweis vorweist, muss am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

Auch in den Fernzügen des Bahnkonkurrenten Flixmobility soll ausschließlich während der Fahrt stichprobenartig kontrolliert werden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Bei den Fernbusreisen, die das Unternehmen ebenfalls vermittelt, sollen die Fahrgäste bereits beim Einstieg den 3G-Nachweis vorzeigen - auch hier nicht immer und überall, sondern stichprobenartig.

In Bussen, Bahnen und U-Bahnen des Personennahverkehrs gilt ebenfalls 3G. Auch hier werden die Nachweise stichprobenartig geprüft.

Kräftige Bußgelder bei fehlendem 3G-Nachweis

Fahrgäste, die gegen die 3G-Regel verstoßen, werden nicht nur von der Polizei aus dem Bus/der Bahn geworfen ("Beförderungsausschluss"), sondern auch kräftig zur Kasse gebeten. Bis zu 2.500 Euro Bußgeld drohen Fahrgästen, die ungeimpft, ungetestet oder nicht genesen den Nah- oder Fernverkehr benutzen. Auch die Verkehrsunternehmen müssen blechen: Hier sind die Bußgeld-Strafen sogar bis zu 25.000 Euro hoch.

Bußgeld-Katalog für Nah- und Fernverkehr gehört zu Infektionsschutzgesetz

In einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfsG) der künftigen Ampel-Koalition heißt es in Paragraf 73, Absatz 2: "Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße bis zweitausendfünfhundert Euro", Beförderungs-Unternehmen, die nicht ordnungsgemäß kontrollieren, mit einer Geldbuße "bis zu fünfundzwanzigtausend Euro" geahndet werden. Die Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, eine eigene Bußgeldverordnung zu erlassen und die Geldstrafen individuell anzupassen.

Der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte zu "Bild": "Jeder weiß: Ich bin gegen die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Fragen Sie doch die Ampelmänner Scholz, Lindner und Habeck. Die wissen es doch sicher, wie man die Fahrgäste mit bis zu 2.500 Euro bestraft."

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sig/sba/news.de/dpa/

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