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Neuer Bußgeldkatalog 2021: Höhere Bußgelder für Raser! SO VIEL müssen Verkehrssünder jetzt blechen

Der Bundesrat stimmt am Freitag über den neuen Bußgeldkatalog ab. Bild: AdobeStock/ Gerhard Seybert (Symbolbild)

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Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der heute beschlossenen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu - und manche Sanktionen werden erhöht. Aber wie hoch sind diese eigentlich, wenn man die Kaufkraft einbezieht? Fünf aktuelle Vergehen im Vergleich mit dem ersten bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der zum 1. Januar 1990 in Kraft trat:

Neuer Bußgeldkatalog 2021: Bußgelder für Raser verdoppelt

Blitzer: Der neue Bußgeldkatalog bittet Raser stärker zur Kasse. Wer künftig innerorts zwischen 16 und 20 km/h zu schnell geblitzt wird, muss mit 70 Euro das Doppelte der bisher 35 Euro zahlen. 1990 waren für das Vergehen 100 Deutsche Mark (DM) fällig. Die damalige Strafe ist im Vergleich höher: Da die DM im Jahr 1990 laut Deutscher Bundesbank eine Kaufkraft von 0,84 Euro hatte, heißt das: Für das zu schnelle Fahren mussten damals umgerechnet 84 Euro bezahlt werden. Die Regelung für Pkw und innerorts:

  • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
  • 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  • 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  • 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  • 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  • 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
  • 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
  • ...
  • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Änderungen von Verkehrsregeln und Bußgeld in Deutschland

Alkohol am Steuer: Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille kostet derzeit 500 Euro. Wenn unter Alkoholeinfluss dazu der Verkehr gefährdet wird, gilt eine Grenze von 0,3 Promille, und der Führerschein wird entzogen. Im Vergleich zu 1990 wurde diese Regel verschärft: Damals lag die Grenze noch bei 0,8 Promille. Beim ersten Verstoß waren 500 DM fällig, umgerechnet also 420 Euro.

Neue StVO in Deutschland: Das steht im neuen Bußgeldkatalog

Zebrastreifen: Wer 1990 an einem Fußgängerüberweg das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglichte und erwischt wurde, war 100 DM ärmer. Die Kaufkraft berücksichtigt, waren das umgerechnet 84 Euro. Das ist etwas mehr als die 80 Euro, die heute für das gleiche Vergehen gezahlt werden müssen. Damals wurde im Gesetz nicht hinsichtlich der "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" unterschieden. Wenn das heute dazu kommt, sind 100 Euro fällig.

Bußgeld für Überfahren einer roten Ampel laut neuem Bußgeldkatalog 2021

Rote Ampel: Deutlich teurer ist das Überfahren einer roten Ampel geworden. 1990 wurden für "rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt" 100 DM verlangt - umgerechnet also 84 Euro. Heute wird der Verstoß differenzierter und nicht nur vom Bußgeld her stärker geahndet: Wer über die Ampel fährt, wenn diese länger als eine Sekunde auf Rot steht, zahlt 200 Euro und muss den Führerschein einen Monat abgeben, bei einer Gefährdung anderer sind es 320 und bei verursachtem Sachschaden 360 Euro.

Neues Bußgeld in Bezug auf die Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung: Außer Neuwagen müssen Autos alle zwei Jahre bei einer Hauptuntersuchung überprüft werden, ob sie noch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. 1990 kostete eine mehr als achtmonatige Überziehung des Datums an der Plakette 80 DM - also etwa 67 Euro. Damit ist das identische Vergehen heute sogar preiswerter: Wer so lange überzieht, muss gerade 60 Euro bezahlen. Dafür gibt es aber zusätzlich einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.

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/loc/news.de/dpa

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