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Führerschein-Umtausch 2022: Stichtag vormerken! Wer muss den alten "Lappen" jetzt umtauschen?

Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Bild: picture alliance/dpa | Andreas Arnold

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Autofahrer aufgepasst: All jene, die im Besitz eines Führerscheins sind, müssen in den kommenden Jahren einen neuen Führerschein beantragen. Bis zum Jahr 2033 sind die alten "Lappen" passé, wenn EU-weit neue Führerscheine erforderlich sind, die Fälschungen erschweren und länderübergreifend einheitlich gestaltet sind. Die neuen Führerscheindokumente werden zudem, so sehen es die EU-Vorgaben vor, in einer Datenbank gespeichert, um Missbrauch der Papiere zu unterbinden.

Führerschein-Umtausch hat begonnen: Welche Fristen gelten für wen?

Um ein Chaos auf den Behörden zu vermeiden, wurde ein Zeitplan entworfen, der den Umtausch der Führerscheine mit bestimmten Fristen verknüpft. Gestaffelt werden die Umtausch-Termine in der ersten Phase nach den Geburtsjahrgängen der Inhaberinnen und Inhaber. Erst in späteren Schritten ist das Ausstellungsdatum der Führerscheine ausschlaggebend, wann die Umtausch-Frist erreicht ist.

Stichtag 19.01.2022! Frist zum Umtausch von Führerscheinen erreicht

Die erste Stufe des Massen-Umtauschs, von dem Millionen Führerscheine in Deutschland betroffen sind, ist bereits in vollem Gange. Autofahrer und Autofahrerinnen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen ihre alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 in ein neues Dokument umgetauscht haben. Der Stichtag 19. Januar 2023 wird dann für die Geburtenjahrgänge von 1959 bis 1964 relevant, bevor die zwischen 1965 und 1970 Geborenen ihre alten Führerscheine bis zum 19. Januar 2024 umgetauscht haben müssen. Bis zum 19. Januar 2025 haben all jene für den Führerschein-Umtausch Zeit, die nach 1971 geboren wurden, die vor 1953 Geborenen können sich mit der Neubeantragung bis spätestens 19.01.2033 Zeit lassen.

Alle Fristen und Stichtage auf einen Blick: Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Personen, für die diese Fristen nicht gelten, müssen sich bei der Umtausch-Aktion an den Ausstellungsdaten ihrer Führerscheine orientieren. Folgende Fristen sind für den Umtausch von Kartenführerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, zu beachten:

Ausstellungsdatum Umtauschfrist endet am
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Wer partout nicht warten möchte, bis sein oder ihr Geburtsjahrgang "an der Reihe ist", kann auch vor Ablauf der Fristen einen neuen Führerschein beantragen. Empfehlungen des ADAC zufolge ist das sogar ratsam, damit Stichtage nicht versäumt werden und genug Zeit für die Ausstellung der neuen Papiere bleibt.

Führerschein neu beantragen: Was kostet es? Was muss ich mitbringen?

Um einen neuen Führerschein als Ersatz für alte Dokumente zu beantragen, ist die Vorlage eines aktuellen Passfotos, des derzeitigen Führerscheins sowie des Personalausweises oder Reisepass bei der ausstellenden Behörde erforderlich. Für den neuen Lappen werden etwa 25 Euro fällig. Was Autofahrerinnen und Autofahrern jedoch erspart bleibt, sind wiederholte Prüfungen, um einen neuen Führerschein zu bekommen.

Passend dazu:Fristen, Stichtag, Kosten: So tauschen Sie Ihren alten "Lappen" um

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