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Kanzlerkandidaten im Steuer-Check: Steuer-Schock! Welcher Kanzler macht uns nach der Wahl arm?

Wie sehen die Steuerpläne der Kanzlerkandidat:innen Baerbock, Scholz und Laschet aus? Bild: picture alliance/dpa/WDR | -

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Deutschland gehört zu den Ländern mit den höchsten Steuern und Sozialabgaben. Doch wie könnte die deutsche Steuerpolitik nach der Bundestagswahl 2021 aussehen? Unter welchem Kanzler bzw. welcher Kanzlerin droht der Steuerschock?

Armin Laschets Steuerpläne als Kanzler

Einkommenssteuer: Wie die "Bild" berichtet, lautet Armin Laschets Devise: keine Steuererhöhung! Das heißt, weder Gering- noch Spitzenverdiener müssten mit höheren Steuern rechnen. Im Gegenteil: Wenn Laschet Kanzler würde, würden Ehepaare mit hohem Einkommen laut "Bild" 1420 Euro im Jahr Steuern sparen. Bei den Geringverdienern beliefe sich die gesparte Summe lediglich auf 296 im Jahr.

Grundfreibetrag: Den Grundfreibetrag für Kinder möchte Laschet von 5460 Euro auf 9984 Euro anheben lassen. Laut "Bild" entspricht dies der Höhe des Freibetrags von Erwachsenen.

Spitzensteuersatz: Auch beim Spitzensteuersatz möchte Armin Laschet alles beim Alten belassen. Bislang wird dieser bei 57.919 Euro fällig und beträgt 42 Prozent. Bei Ehepaaren wird er ab 115.838 fällig.

Solidaritätszuschlag: In diesem Jahr ist der Soli bereits für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen. Nur Menschen mit hohem Einkommen mussten die 5,5 Prozent Soli noch berappen. Laschet möchte den Soli auch für Gutverdiener abschaffen.

Einer Vermögenssteuer stellt sich Laschet entgegen. Auch eine Erhöhung der Erbschaftsteuer kommt für ihn nicht in Frage.

Mehrwertsteuer: Während die CSU sich eine dauerhafte Mehrwertsteuer in der Gastronomie bei 7 Prozent wünscht, möchte die CDU unter Laschet sie auf 19 Prozent anheben.

Olaf Scholz' Steuerpläne als Kanzler

Einkommenssteuer: SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz möchte hohe Einkommen höher besteuern und dafür Menschen mit geringem Einkommen entlasten.

Grundfreibetrag: Den steuerfreien Grundfreibetrag von 9.984 Euro möchte Olaf Scholz beibehalten.

Spitzensteuersatz: Wie unter anderem "Bild" berichtet, möchte der Kanzlerkandidat der SPD den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent erhöhen. Allerdings sollen den Spitzensatz erst Single-Einkommen von 100.000 im Jahr (brutto) zahlen. Bei Verheirateten würde er erst ab 200.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr wirksam. Bei Einkommen ab 250.000 (Verheiratete: 500.000) soll zusätzlich eine Reichensteuer von drei Prozent greifen. 

Solidaritätszuschlag: Die SPD möchte, dass Spitzenverdiener den Soli weiter zahlen müssen.

Vermögenssteuer: Scholz möchte die Vermögenssteuer wieder einführen. Diese tritt für Millionäre in Kraft: Menschen, die ein Vermögen im Wert von mehr als zwei Millionen Euro besitzen, sollen mit einem Prozent pro Jahr besteuert werden. Ab einem Vermögen von einer Milliarde Euro gilt die Vermögenssteuer in Höhe von zwei Prozent. Auch Immobilien und Gold zählen als Vermögen. 

Erbschaftsteuer: Scholz möchte, dass Erben von Unternehmen künftig mehr Erbschaftsteuer zahlen. 

Mehrwertsteuer: Scholz möchte in der Gastronomie am Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent festhalten.

Annalena Baerbocks Steuerpläne als Kanzlerin

Einkommenssteuer: Die Kanzlerkandidatin der Grünen Annalena Baerbock möchte Gering- und Normalverdienern steuerlich etwas entlasten. 

Grundfreibetrag: Den Grundfreibetrag möchte Baerbock gern anhöhen. 

Spitzensteuersatz: Den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent ab Einkommen von 58.000 Euro möchte Baerbock erhöhen: Einkommen ab 100.000 Euro brutto im Jahr würden künftig mit 45 Prozent besteuert. Bei Einkommen ab 250.000 Euro im Jahr würde ein Steuersatz von 48 Prozent gelten.

Solidaritätszuschlag: Baerbock möchte, dass Spitzenverdiener den Soli weiterhin zahlen.

Vermögenssteuer: Ähnlich wie Scholz möchte Baerbock, das Menschen auf ein Vermögen ab zwei Millionen Euro ein Prozent Steuern pro Jahr zahlen.

Erbschaftsteuer: Die Grünen liebäugeln mit einem höheren Erbschaftssteuersatz, haben bislang  aber keine konkreten Pläne formuliert.

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuersätze sollen weitestgehend erhalten bleiben. Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar schlug eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Fahrradreparaturen auf sieben Prozent vor.

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sig/bos/news.de

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