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Tödlicher Taschentuch-Streit: Mann (51) erschießt Ehefrau (41) aus Angst vor dem Coronavirus

Ein Streit um herumliegende Taschentücher endete in England tödlich. Bild: AdobeStock/ waruphong yenchai/EyeEm (Symbolbild)

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Für Menschen mit psychischen Erkrankungen war und ist die Coronavirus-Pandemie besonders schwer. Gewohnte Tagesabläufe sind weggebrochen und der Lockdown beraubte einen seiner Freiheiten. Hinzu kam bei vielen die Angst, sich mit dem tödlichen Virus zu infizieren. Wie aktuell das Nachrichtenportal "Metro" berichtet, hatte auch der 51 Jahre alte Peter Hartshorne-Jones aus England panische Angst davor, sich das Coronavirus einzufangen.

Mann (51) hatte panische Angst vor einer Coronavirus-Infektion

Diese Angst führte schließlich dazu, dass sich der 51-Jährige im Schlafzimmer einschloss, um eine Ansteckung zu vermeiden. Mit seiner Frau Silke (41) geriet er mehrfach in Streit, weil sie benutzte Taschentücher im Haus herumliegen ließ. Irgendwann war Peter Hartshorne-Jones überzeugt davon, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben. Dafür verantwortlich machte er seine Frau.

Taschentuch-Streit endet tödlich: Mann erschießt Frau im Corona-Wahn

Die Wut darüber führte offenbar zu einer Kurzschlussreaktion. Der Mann,ein registrierter Waffenhändler, schnappte sich eine seiner Waffen und schoss der 41-Jährigen in die Brust. "Es tut mir leid, ich weiß nicht, was über mich gekommen ist. Ich wollte sie nicht töten", soll er laut "Metro" gegenüber der Polizei erklärt haben. Vor Gerichtbestritt Peter Hartshorne-Jones schließlich den Mord, bekannte sich aber des Totschlags mit verminderter Verantwortung schuldig, was die Staatsanwaltschaft akzeptierte.

Mann litt unter Depressionen und nahm Antidepressiva

Aufgrund seiner psychischen Vorerkrankungen bestand er im Prozess auf verminderte Schuldfähigkeit. 1996 hatte man bei dem 51-Jährigen eine Depression diagnostiziert und 2009 hatte man ihm Antidepressiva verschrieben. Hartshorne-Jones sollte am Mittwoch verurteilt werden, wurde aber nicht aus der psychiatrischen Klinik entlassen, in der er aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Krankenhauses aktuell festgehalten wird. Das Verfahren wurde bis zum 13. Oktober vertagt.

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