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Mietrecht: Duschverbot und Schnarch-Horror? DAS dürfen Mieter nicht

Was dürfen Mieter in ihrer Wohnung und was nicht? Bild: Adobe Stock/ Vitalii Vodolazskyi (Symbolfoto)

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Welche Rechte Mieter haben, ist im Mietvertrag klar geregelt. Dennoch gibt es einige Regeln, die einem Mieter schnell Ärger mit dem Vermieter einbringen können. Das haben einige kuriose Urteile gezeigt.

Nacktes Sonnenbad auf dem Balkon

Wenn die Temperaturen steigen, wollen einige Menschen nur schnell ihre Klamotten abstreifen und sich auf dem Balkon sonnen. Ist das erlaubt. Inder Regel ja. "Grundsätzlich dürfen Mieter ihren Balkon genauso nutzen, wie sie auch ihre Wohnung nutzen dürften", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund gegenüber dem "Tagesspiegel". Mieter dürfen aber nur hüllenlos auf Balkonien die Sonne genießen, solange sie keine Nachbarn stören. Sonst kann ein Ordnungsgeld drohen. 

Dann dürfen Mieter nicht im Stehen duschen

Im stehen zu duschen, ist ganz normal. Nicht immer. Zumindest in einigen Fällen kann das falsche Duschen sogar vertragswidrig für Mieter sein. Dass musste ein Ehepaar aus Köln erleben. Oberhalb des Fliesenspiegels bei der Badewanne bildete sich Schimmel und für die Beseitigung sollte der Vermieter aufkommen. Zudem verlangten sie eine Mietminderung von zehn Prozent, für die nächsten Jahre. Der Fall wurde beim Landgericht Köln (Az.: 1 S 32/15) verhandelt. Die Mieter gewannen zunächst, aber im Berufungsverfahren entschied das Gericht, dass sie selbst zahlen müssen. Denn sie hätten durch ihr Duschverhalten vertragswidrig gehandelt und das Spritzwasser hätte" zwangsläufig zu einer Beschädigung der Mietsache" geführt.

Eigenbedarfskündigung wegen Schnarchens?

Jedes Paar kennt dieses Drama wohl nur zu gut: Der eigene Partner schnarcht nachts und bringt einen um den Schlaf. So ging es auch der Frau eines Vermieters. Um das Problem zu lösen, sollte ihr Gatte zum Schlafen ausziehen. Das wollte er auch machen - sehr zum Leidwesen des Mieters. Sein Vermieter kündigte ihm wegen Eigenbedarfs. das nahm der Mann nicht hin und verklagte den Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht Sinzig. Das Ergebnis: Der Vermieter bekam recht. Einem Mieter darf wegen Schnarchens für den Eigenbedarf gekündigt werden.

Ekliger Mief! Darf der Vermieter wegen Gerüchen kündigen?

Wenn aus der Nachbarwohnung ständig eklige Gerüche strömen, belastet das betroffene Bewohner sehr. In besonders schlimmen Fällen kann eine Geruchsbelästigung sogar zur Kündigung führen. Das erlebte ein 83-Jähriger Mann. Er litt unter Gelenkschmerzen und cremte die schmerzende Stelle unter anderem mit Reinigungsmitteln und Schuhputzcreme ein. Von dem Geruch bekam seine Vermieterin (89) Kopfschmerzen und Schlafstörungen. Deshalb kündigte sie ihm. Ein Guthaben sicherte sie rechtlich ab.

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