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Einfach ekelhaft!: 40-Jähriger ejakuliert mehrfach heimlich auf Frauen - KEIN Knast

Ein Mann hat auf einem Festival auf eine Frau ejakuliert. Bild: AdobeStock / leszekglasner (Symbolbild)

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Es sind abscheuliche Taten, die Muhammad "Bilal" Khan nicht nur vor Gericht brachten, sondern ihn auch noch seinen Job kosteten. Der 40-Jährige wurde entlassen, nachdem er unter anderem auf einem Musikfestival auf eine Frau ejakulierte. Darüber berichtet aktuell der britische "Daily Star".

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Mann ejakuliert auf Frau bei St. Kilda Festival

Khan bekannte sich in der vergangenen Woche vor dem Magistrates Court in Melbourne in drei Fällen der sexuellen Berührung und in einem Fall der unsittlichen Körperverletzung schuldig. Als er in dieser Woche erneut vor Gericht erschien, bestätigte Khans Anwalt, dass er von seinem Job bei einer Finanzdienstleistungs- und Versicherungsfirma entlassen worden sei. Der zweifache Familienvater war bis zum 19. Juli ein leitender Angestellter gewesen, als seine Sexualdelikte aufgedeckt wurden.

Wie vor Gericht zu hören war, habe es gleich eine ganze Reihe von abscheulichen Angriffen auf Frauen in den Jahren 2015 bis 2019 gegeben. Mehr als einmal sei Khan beim öffentlichen Masturbieren aufgefallen, wird berichtet. Die erste Anschuldigung kam laut "Daily Star" von einer jungen Frau, die am 8. Februar 2015 das St. Kilda Festival besuchte. Sie sagte, sie "fühlte etwas Warmes auf ihrem Rücken und drehte sich um, um zu sehen, wie Khan seine Hose zuknöpfte".

Er ejakulierte mehrfach öffentlich: 40-Jähriger muss nicht in den Knast

Zwei Jahre später, am 8. Februar 2017, wurde er beschuldigt, auf eine Frau in einer Straßenbahn ejakuliert zu haben. Am 4. März 2018 habe er seine Tat bei einer anderen Frau während des Brunswick Festival in Melbourne wiederholt. Erst am 18. Oktober 2019 wurde Khan auf Überwachungskameras festgehalten, als er sich im Carlton Club, einem beliebten Nachtclub in Melbourne, einer Frau von hinten näherte und ihr Gesäß und ihre Beine berührte.

In den Knast muss Khan für seine Taten offenbar nicht. Angeblich soll er eine zweite Chance bekommen, sich zu bessern. Geplant sei, den Mann zu gemeinnützigen Arbeitsstunden zu verurteilen, unter der Bedingung, dass er ein deliktspezifisches Behandlungsprogramm erfolgreich absolviert.

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