Produktrückruf bei Aldi und Lidl: Gesundheitsgefahr! Discounter rufen Hackfleisch zurück
Erstellt von Claudia Löwe
20.07.2021 10.25
Kundinnen und Kunden, die ihre Einkäufe bevorzugt im Discounter erledigen, sollten diesem aktuellen Produktrückruf besondere Aufmerksamkeit schenken. Aktuell ist es ein Produkt aus dem Sortiment von Aldi Nord und Lidl, das im Juli 2021 aufgrund des vorbeugenden Verbraucherschutzes zurückgerufen wird.
Produktrückruf aktuell bei Aldi Nord und Lidl: Hackfleisch von Hersteller zurückgerufen
Wie der Hersteller Westfalenland Fleischwaren mitteilte, handelt es sich bei dem beanstandeten Lebensmittel um ein beliebtes Rinderhack-Produkt.Vom Produktrückruf betroffen seien Hack-Päckchen bei Aldi Nord unter der Bezeichnung "Meine Metzgerei Frisches Rinderhackfleisch XXL, 800g" mit den Verbrauchsdaten 20.07.2021 und 21.07.2021 sowie der Kennzeichnung "DE NW 88888 EG". Beim Discounter Lidl wird das Produkt unter der Bezeichnung "Rinderhackfleisch im Schlauchbeutel, 500g, Landjunker" verkauft. Betroffen seien die Hackfleischpackungen mit dem Verbrauchsdatum 19.07.2021 und 20.07.2021; das Produkt sei ebenfalls mit der Kennzeichnung "DE NW 88888 EG" versehen.
Die Ware mit diesen Daten sei in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie in Teilen von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei Aldi Nord gehandelt worden.
Mit Plastiksplittern verunreinigt! Rinderhack von Aldi und Lidl wird zurückgerufen
Der Anlass für den aktuellen Hackfleisch-Rückruf sind mögliche Verunreinigungen mit Plastiksplittern. Im Fleisch könnten dem Hersteller zufolge womöglich rote Kunststoff-Teilchen stecken. Die Fremdkörper könnten bis zu drei Millimeter lang sein, teilte der Hersteller aus Münster in Nordrhein-Westfalen am Montagabend mit. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Produkt mit den Fremdkörpern verunreinigt sei, von einem Verzehr werde daher dringend abgeraten. Der Discounter habe die betroffene Ware schon aus dem Verkauf genommen. Der Preis gekaufter Produkte werde bei der Rückgabe erstattet, auch wenn kein Kassenbon vorgelegt werden könne. Andere Verbrauchsdaten und Packungsgrößen seien vom Rückruf nicht betroffen.
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