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Corona-Ausbruch auf Sylt: Mehr als 300 Menschen in Quarantäne! Was heißt das für meinen Urlaub?

Auf Sylt mussten 300 Menschen in Quarantäne, weil ein Paar positiv auf Corona getestet wurde.  Bild: (Symbolbild) Blickfang/AdobeStock

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Nachdem ein Urlauber-Paar positiv auf das Coronavirus getestet wurde, mussten mehr als 300 Menschen auf der Insel Sylt in Quarantäne. Das Ehepaar war nach seinem Urlaub im Mai positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden.

Mehr als 300 Menschen auf Urlaubsinsel Sylt in Quarantäne

Wie der "Norddeutsche Rundfunk" auf seiner Website berichtet, war das Ehepaar Anfang Mai auf Sylt im Urlaub. Nach ihrer Rückkehr an ihren Heimatort, der aus Datenschutzgründen nicht bekannt gegeben wurde, wurden die Eheleute positiv auf das Coronavirus getestet.

Nun mussten sich auf Sylt (Kreis Nordfriesland) mehr als 300 Menschen in die Quarantäne begeben. Als Grund für die Quarantäne werden unter anderem die zahlreichen Restaurant-Besuche des Ehepaars auf Sylt angegeben. Auch gravierende Verstöße gegen Corona-Bestimmungen in den Gastro-Betrieben machten die Quarantäne nötig.

Gesundheitsamt auf Sylt erfuhr spät von der Infektion der Urlauber

Das Gesundheitsamt in Husum erfuhr erst eine Woche, nachdem das Paar daheim positiv getestet wurde, von der Corona-Infektion. Sobald man Bescheid wusste, habe man damit begonnen, Kontakte nachzuverfolgen. In mindestens vier Restaurants sei das Paar essen gewesen und habe sich laut Kreisinformationen auch in einem Dienstleistungsbetrieb versorgen lassen. Um welche Art von Dienstleistungen es sich genau handelte, wurde nicht bekannt gegeben.

Kritik an Hygienekonzepten: "Gaststätten sind kein rechtsfreier Raum"

Landrat Florian Lorenzen (CDU) weist auf den Fall eines unerkannt mit Corona infizierten Urlauberehepaares hin, das um das zweite Maiwochenende herum mehrere Lokale auf Sylt besuchte. Daraufhin musste das Gesundheitsamt tagelang recherchieren und am Ende rund 300 Personen in Quarantäne versetzen. Wären die Lokale weniger voll und besser belüftet gewesen, würden jetzt keine 300 Menschen zuhause sitzen und um ihre Gesundheit fürchten, betonte der Landrat.

"Gaststätten sind kein rechtsfreier Raum - auch nicht zu Pfingsten und auch nicht, wenn die Gäste vor der Tür Schlange stehen", sagte Lorenzen. "Die Corona-Pandemie ist noch nicht überstanden, die Ansteckungsgefahr nach wie vor real." Der Landrat begrüßte die generelle Öffnung des Landes für den Tourismus. Er erinnert aber auch daran, dass sie mit Bedingungen verknüpft ist, die das Wiederaufflackern der dritten Corona-Welle verhindern sollen. "In Nordfriesland darf kein zweites Ischgl entstehen."

Gravierende Verstöße gegenCorona-Bestimmungen

Anlass für das Vorgehen des Kreises sind demnach zahlreiche gravierende Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen, die Kontrollteams des Gesundheitsamtes festgestellt hatten. So wurden Mindestabstände nicht eingehalten, statt höchstens zwei saßen Mitglieder von bis zu acht Haushalten dicht an dicht an den Tischen, Kellner trugen keine Masken, Sperrstunden schienen nicht zu existieren, wie der Kreis mitteilte.

Was bedeutet der Coronausbruch auf Sylt für meinen Urlaub?

Die vorsorgliche Quarantäne der 300 Menschen auf Sylt, dürfte keine Auswirkungen auf Ihren Urlaub haben. Wie "sylt.de" auf seiner Website informiert, sind touristische Reisen auf Sylt seit dem 17. Mai 2021 wieder gestattet. Wenn Sie folgende Regeln beachten, steht einem erholsamen Urlaub an der Nordsee nichts im Weg. Das brauchen Sie für eine Reise auf Sylt: 

  • Negativer Coronatest, der nicht älter als 48 Stunden ist (Antigen-Schnelltest oder PCR-Labortest), oder:
  • Impfnachweis für vollständige Corona-Schutzimpfungen ab Tag 15 (Kinder unter 6 sind ausgenommen) 
  • Vor Ort Testungen mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Labortest alle 72 Stunden (außer Kinder unter 6 Jahren und vollständig Geimpfte)
  • Kontaktbeschränkung auf fünf Personen aus zwei Haushalten bei der Beherbergung
  • Luca-App auf dem Smartphone oder Schlüsselanhänger zur Kontaktnachverfolgung in Gastronomie und Hotellerie. 
  • Restaurantbesuche nur mit Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist (ausgenommen vollständig Geimpfte und Kinder unter sechs Jahren)

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sig/bos/news.de/dpa/

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