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Maddie-Verdächtiger Christian B.: Weitere Anklage droht! 20-Jährige stundenlang vergewaltigt und gefilmt?

Dem Maddie-Verdächtigen Christian B. droht eine weitere Anklage. Bild: dpa

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Immer mehr mutmaßliche Verbrechen des Hauptverdächtigen im Fall Maddie McCann, Christian B., scheinen im Zuge der Ermittlungen ans Tageslicht zu gelangen. Nun droht dem 44-Jährigen angeblich eine weitere Anklage wegen Vergewaltigung. Wie unter anderem die "Bild"-Zeitung berichtet, wird dem Sexualstraftäter vorgeworfen, im Jahr 2004 die Irin Hazel Behan vergewaltigt zu haben.

Maddie-Verdächtigen Christian B. droht weitere Anklage wegen mutmaßlicher Vergewaltigung

Die damals 20-Jährige wurde in Praia da Rocha in Portugal in ihrem Apartment von einem maskierten Mann überfallen. Der Angreifer hatte sie gefesselt, gefilmt und sich stundenlang an der jungen Frau vergangen. Durch die Berichterstattung im Fall Madeleine McCann wurde Hazel Behan auf Christian B. aufmerksam und wandte sich an die Polizei. Gegenüber den Ermittlern erklärte die junge Frau, dass ihr Angreifer blaue Augen gehabt und englisch mit einem deutschen Akzent gesprochen habe.

Christian B. vergewaltigte 72-Jährige in Portugal

Zudem gleiche der Tathergang der Vergewaltigung, für die Christian B. bereits schuldig gesprochen wurde. Im Jahr 2005 hatte B.in Praia da Luz die 72 Jahre alte Amerikanerin Diane M. missbraucht und wurde dafür zu einer Haftstrafe von sieben Jahre verurteilt. "Die Ermittlungen gegen Christian B. im Fall Hazel Behan sind auf einem guten Weg", zitierte die "Sunday Times" den Staatsanwalt Hans Christian Wolters. In den kommenden drei Monaten könne voraussichtlich Anklage erhoben werden. Im Laufe der Ermittlungen habe man Gemeinsamkeiten in den drei Fällen Hazel Behan, Diane M. und Maddie McCann gefunden.

Anwalt des Maddie-Verdächtigen spricht von "öffentlicher Vorverurteilung"

Christian B.s Anwalt wiederum sprach gegenüber der "Bild" von einer "öffentlichen Vorverurteilung" seines Mandanten. "Ich finde es nur erstaunlich und befremdlich, wie unverblümt die Ermittlungsbehörden ihren Informationsvorsprung in den Angelegenheiten des Tatverdächtigen nutzen, um eine öffentliche Vorverurteilung zu befeuern", wird Friedrich Fülscher von der "Bild"-Zeitung zitiert.

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